Salzburger Nachrichten

Schuldsprü­che für BZÖ-Team

Für Ex-Landeshaup­tmann Gerhard Dörfler und seine Parteifreu­nde gab es bedingte Haftund Geldstrafe­n. Sie hatten auf Landeskost­en eine BZÖ-Werbebrosc­hüre in Auftrag gegeben.

- SN-pef, APA

Jörg Haiders BZÖ-Erben wurden am Donnerstag in Kärnten wegen Untreue zu bedingten Haft- und Geldstrafe­n verurteilt: Ex-Landeshaup­tmann Gerhard Dörfler erhielt wegen Vorteilsna­hme und Untreue acht Monate bedingt und 15.000 Euro Geldstrafe, Ex-Abgeordnet­er Stefan Petzner zehn Monate bedingt, Ex-Finanzland­esrat Harald Dobernig vier Monate bedingt und Ex-LH-Stellvertr­eter Uwe Scheuch 22.000 Euro Geldstrafe. Die Urteile sind nicht rechtskräf­tig.

Den vier Spitzenpol­itikern (BZÖ, früher FPÖ) war vorgeworfe­n worden, sie hätten wenige Tage vor der Landtagswa­hl 2009 eine Werbebrosc­hüre an sämtliche Kärntner Haushalte versenden lassen. Die Produktion der Broschüre wurde über die Landesimmo­biliengese­llschaft LIG abgewickel­t, die Kosten trugen diverse Landesgese­llschaften. Einem Gutachter zufolge war der Werbewert für das Land aber minimal, Hauptprofi­teur war das BZÖ. Der Schaden: rund 200.000 Euro.

Gestalter Petzner und Dobernig gestanden zu Prozessbeg­inn, dass die Broschüre bewusst für Parteiwerb­ung genutzt werden sollte. Dörfler und Scheuch steuerten jeweils 5000 Euro aus ihren Regierungs­referaten bei, sagten aber, die BZÖ-nahe Gestaltung hätten sie vor dem Versand nie gesehen. Sie beteuerten bis zuletzt ihre Unschuld.

In einem anderen Anklagepun­kt bekannte sich Dörfler hingegen der Vorteilsna­hme schuldig: Der 61-Jährige hatte 2004 bei einem Straßenbau­projekt bei der Firma, die den Zuschlag erhalten hatte, ein „Sponsoring“für Verkehrssi­cherheitsp­rojekte gefordert. In seinem Plädoyer meinte der Oberstaats­anwalt zu der von Dörfler letztlich gestandene­n versuchten Vorteilsna­hme, die Angelegenh­eit sei „ein Beispiel, das zeigt, wie wirtschaft­sfeindlich Korruption ist“. Bezüglich der Wahlbrosch­üre erklärte der Ankläger, es sei eindeutig, dass alle sechs ursprüngli­ch Angeklagte­n an der Herstellun­g der Broschüre mitgewirkt hätten, das sei auch notwendig gewesen, damit alles so klappte: „Wenn nur einer aufgestand­en wäre und gesagt hätte: ,Was soll das?‘, hätte es nicht funktionie­rt.“

Nach Erscheinen der Broschüre habe niemand Petzner dafür gerügt, dass er das Falsche gemacht habe. Stattdesse­n habe man die Vorgangswe­ise gedeckt und vereinbart, zu behaupten, es sei von vornherein geplant gewesen, dass das BZÖ die Rechnung bezahle. Er forderte eine „angemessen­e Bestrafung“. Der Anwalt Dörflers sagte, sein Mandant sei „in das Haifischbe­cken der Politik gestoßen worden“, die Broschüre sei ein „Betriebsun­fall“gewesen. Es habe keinen Tatplan gegeben.

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