Schuldsprüche für BZÖ-Team
Für Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler und seine Parteifreunde gab es bedingte Haftund Geldstrafen. Sie hatten auf Landeskosten eine BZÖ-Werbebroschüre in Auftrag gegeben.
Jörg Haiders BZÖ-Erben wurden am Donnerstag in Kärnten wegen Untreue zu bedingten Haft- und Geldstrafen verurteilt: Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler erhielt wegen Vorteilsnahme und Untreue acht Monate bedingt und 15.000 Euro Geldstrafe, Ex-Abgeordneter Stefan Petzner zehn Monate bedingt, Ex-Finanzlandesrat Harald Dobernig vier Monate bedingt und Ex-LH-Stellvertreter Uwe Scheuch 22.000 Euro Geldstrafe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Den vier Spitzenpolitikern (BZÖ, früher FPÖ) war vorgeworfen worden, sie hätten wenige Tage vor der Landtagswahl 2009 eine Werbebroschüre an sämtliche Kärntner Haushalte versenden lassen. Die Produktion der Broschüre wurde über die Landesimmobiliengesellschaft LIG abgewickelt, die Kosten trugen diverse Landesgesellschaften. Einem Gutachter zufolge war der Werbewert für das Land aber minimal, Hauptprofiteur war das BZÖ. Der Schaden: rund 200.000 Euro.
Gestalter Petzner und Dobernig gestanden zu Prozessbeginn, dass die Broschüre bewusst für Parteiwerbung genutzt werden sollte. Dörfler und Scheuch steuerten jeweils 5000 Euro aus ihren Regierungsreferaten bei, sagten aber, die BZÖ-nahe Gestaltung hätten sie vor dem Versand nie gesehen. Sie beteuerten bis zuletzt ihre Unschuld.
In einem anderen Anklagepunkt bekannte sich Dörfler hingegen der Vorteilsnahme schuldig: Der 61-Jährige hatte 2004 bei einem Straßenbauprojekt bei der Firma, die den Zuschlag erhalten hatte, ein „Sponsoring“für Verkehrssicherheitsprojekte gefordert. In seinem Plädoyer meinte der Oberstaatsanwalt zu der von Dörfler letztlich gestandenen versuchten Vorteilsnahme, die Angelegenheit sei „ein Beispiel, das zeigt, wie wirtschaftsfeindlich Korruption ist“. Bezüglich der Wahlbroschüre erklärte der Ankläger, es sei eindeutig, dass alle sechs ursprünglich Angeklagten an der Herstellung der Broschüre mitgewirkt hätten, das sei auch notwendig gewesen, damit alles so klappte: „Wenn nur einer aufgestanden wäre und gesagt hätte: ,Was soll das?‘, hätte es nicht funktioniert.“
Nach Erscheinen der Broschüre habe niemand Petzner dafür gerügt, dass er das Falsche gemacht habe. Stattdessen habe man die Vorgangsweise gedeckt und vereinbart, zu behaupten, es sei von vornherein geplant gewesen, dass das BZÖ die Rechnung bezahle. Er forderte eine „angemessene Bestrafung“. Der Anwalt Dörflers sagte, sein Mandant sei „in das Haifischbecken der Politik gestoßen worden“, die Broschüre sei ein „Betriebsunfall“gewesen. Es habe keinen Tatplan gegeben.