Hofers Beschwerde gegen ORF erfolglos
Die „Causa Tempelberg“ist vorerst abgeschlossen – zugunsten des ORF. Die Medienbehörde KommAustria stellte in einer am Donnerstag publizierten Entscheidung fest, dass der ORF im BP-Wahl-„Duell“am 19. Mai nicht gegen das ORF-Gesetz verstoßen, sondern vielmehr „mit bestmöglicher Genauigkeit“recherchiert hat. Die Beschwerde des damaligen FPÖ-Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer wurde abgewiesen.
Die Angelegenheit hatte im Frühjahr vergangenen Jahres hohe Wellen geschlagen, auch ORFintern. Moderatorin Ingrid Thurnher hatte im TV-Duell vor dem ersten Stichwahlgang den freiheitlichen Kandidaten Hofer mit seiner Schilderung einer Israel-Reise konfrontiert, auf der er eigenen Aussagen zufolge Zeuge eines vereitelten Terroranschlags gewesen sei, bei dem eine schwer bewaffnete Frau getötet worden sei. Thurnher hielt dem die Aussage eines israelischen Polizeisprechers entgegen, wonach es damals zu keinem derartigen Vorfall gekommen sei.
Nach der Sendung stellte sich heraus, dass es sehr wohl eine Schießerei gegeben hatte, bei der Sicherheitsbehörden eine Frau verletzten – allerdings eine unbewaffnete jüdische Israelin. Hofer legte Beschwerde gegen den ORF ein. Die Medienbehörde sieht keinen Grund dafür.
Hofer will diese Entscheidung nicht akzeptieren. Er werde den Rechtsweg beschreiten und Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, kündigte sein Sprecher an. Die KommAustria-Entscheidung sei für Hofer „sachlich nicht nachvollziehbar. Die Begründung ist lächerlich und ein Skandal.“Nach dem Bundesverwaltungsgericht geht der Instanzenweg noch zum Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof.