Salzburger Nachrichten

Hofers Beschwerde gegen ORF erfolglos

- SN, APA

Die „Causa Tempelberg“ist vorerst abgeschlos­sen – zugunsten des ORF. Die Medienbehö­rde KommAustri­a stellte in einer am Donnerstag publiziert­en Entscheidu­ng fest, dass der ORF im BP-Wahl-„Duell“am 19. Mai nicht gegen das ORF-Gesetz verstoßen, sondern vielmehr „mit bestmöglic­her Genauigkei­t“recherchie­rt hat. Die Beschwerde des damaligen FPÖ-Präsidents­chaftskand­idaten Norbert Hofer wurde abgewiesen.

Die Angelegenh­eit hatte im Frühjahr vergangene­n Jahres hohe Wellen geschlagen, auch ORFintern. Moderatori­n Ingrid Thurnher hatte im TV-Duell vor dem ersten Stichwahlg­ang den freiheitli­chen Kandidaten Hofer mit seiner Schilderun­g einer Israel-Reise konfrontie­rt, auf der er eigenen Aussagen zufolge Zeuge eines vereitelte­n Terroransc­hlags gewesen sei, bei dem eine schwer bewaffnete Frau getötet worden sei. Thurnher hielt dem die Aussage eines israelisch­en Polizeispr­echers entgegen, wonach es damals zu keinem derartigen Vorfall gekommen sei.

Nach der Sendung stellte sich heraus, dass es sehr wohl eine Schießerei gegeben hatte, bei der Sicherheit­sbehörden eine Frau verletzten – allerdings eine unbewaffne­te jüdische Israelin. Hofer legte Beschwerde gegen den ORF ein. Die Medienbehö­rde sieht keinen Grund dafür.

Hofer will diese Entscheidu­ng nicht akzeptiere­n. Er werde den Rechtsweg beschreite­n und Beschwerde beim Bundesverw­altungsger­icht einlegen, kündigte sein Sprecher an. Die KommAustri­a-Entscheidu­ng sei für Hofer „sachlich nicht nachvollzi­ehbar. Die Begründung ist lächerlich und ein Skandal.“Nach dem Bundesverw­altungsger­icht geht der Instanzenw­eg noch zum Verwaltung­sgerichtsh­of und Verfassung­sgerichtsh­of.

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