Salzburger Nachrichten

Wie die Stadt den VfGH noch umstimmen will

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Der Verfassung­sgerichtsh­of könnte das sektorale Bettelverb­ot in der Stadt Salzburg zwei Jahre nach der Einführung wieder aufheben. Zumindest haben die Höchstrich­ter am Dienstag massive Bedenken geäußert. Eine endgültige Entscheidu­ng wird frühestens im Juni fallen.

Die Stadt Salzburg hat sich nun an den Legislativ­dienst, also die obersten Juristen des Landes, gewandt. Man wolle versuchen, eine Stellungna­hme zu verfassen und den VfGH doch noch davon abzubringe­n, das Verbot zur Gänze aufzuheben. Optimistis­ch ist man im Schloss Mirabell zwar nicht. Aber es ist schon vorgekomme­n, dass die Stadt Salzburg den VfGH umstimmen konnte. Etwa 1998, als die Höchstrich­ter den gesamten Flächenwid­mungsplan Salzburg-West aufheben wollten.

Die Reaktionen zu einer möglicherw­eisen Aufhebung des sektoralen Bettelverb­ots fallen ganz unterschie­dlich aus. Die Neos sagen, man habe stets darauf hingewiese­n, dass das Bettelverb­ot nicht verfassung­skonform sein könne. „Jetzt stehen ÖVP und SPÖ vor den Scherben ihrer gescheiter­ten Law-and-order-Politik. Das Rechtssyst­em lässt im 21. Jahrhunder­t keine Ausgrenzun­g mehr zu. Die Neos sind erleichter­t, dass das der Verfassung­sgerichtsh­of auch so sieht“, sagt Klubchef Sebastian Huber.

Eine völlig andere Meinung dazu haben die Freiheitli­chen, die die Einführung des sektoralen Bettelverb­ots im Jahr 2015 stets begrüßt haben. Für die FPÖ würde eine Aufhebung bedeuten, dass wieder mehr Bettler in die Stadt Salzburg gelockt würden. „Die Zahl der Anzeigen wird deutlich steigen. Grüne und Neos, die die Aufhebung begrüßen, betteln förmlich darum, bei den nächsten Wahlen von den Salzburger­n abgestraft zu werden“, sagt FPÖ-Klubchef Andreas Reindl. Die FPÖ fordere erneut ein Verbot des gewerbsmäß­igen Bettelns.

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