Wie die Stadt den VfGH noch umstimmen will
Der Verfassungsgerichtshof könnte das sektorale Bettelverbot in der Stadt Salzburg zwei Jahre nach der Einführung wieder aufheben. Zumindest haben die Höchstrichter am Dienstag massive Bedenken geäußert. Eine endgültige Entscheidung wird frühestens im Juni fallen.
Die Stadt Salzburg hat sich nun an den Legislativdienst, also die obersten Juristen des Landes, gewandt. Man wolle versuchen, eine Stellungnahme zu verfassen und den VfGH doch noch davon abzubringen, das Verbot zur Gänze aufzuheben. Optimistisch ist man im Schloss Mirabell zwar nicht. Aber es ist schon vorgekommen, dass die Stadt Salzburg den VfGH umstimmen konnte. Etwa 1998, als die Höchstrichter den gesamten Flächenwidmungsplan Salzburg-West aufheben wollten.
Die Reaktionen zu einer möglicherweisen Aufhebung des sektoralen Bettelverbots fallen ganz unterschiedlich aus. Die Neos sagen, man habe stets darauf hingewiesen, dass das Bettelverbot nicht verfassungskonform sein könne. „Jetzt stehen ÖVP und SPÖ vor den Scherben ihrer gescheiterten Law-and-order-Politik. Das Rechtssystem lässt im 21. Jahrhundert keine Ausgrenzung mehr zu. Die Neos sind erleichtert, dass das der Verfassungsgerichtshof auch so sieht“, sagt Klubchef Sebastian Huber.
Eine völlig andere Meinung dazu haben die Freiheitlichen, die die Einführung des sektoralen Bettelverbots im Jahr 2015 stets begrüßt haben. Für die FPÖ würde eine Aufhebung bedeuten, dass wieder mehr Bettler in die Stadt Salzburg gelockt würden. „Die Zahl der Anzeigen wird deutlich steigen. Grüne und Neos, die die Aufhebung begrüßen, betteln förmlich darum, bei den nächsten Wahlen von den Salzburgern abgestraft zu werden“, sagt FPÖ-Klubchef Andreas Reindl. Die FPÖ fordere erneut ein Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns.