Salzburger Nachrichten

Todeslenke­r bleibt in U-Haft

Norweger verursacht­e Horrorunfa­ll: Gericht sieht weiter Mordverdac­ht.

- SALZBURG.

Jener 42-jährige Manager aus Norwegen, der am 20. Februar in Leogang mit einem BMW X5 mit horrendem Tempo auf der falschen Straßensei­te fahrend in den Audi A3 eines 24-jährigen Einheimisc­hen gerast war, bleibt weiter in U-Haft. Das hat am Donnerstag eine Richterin des Landesgeri­chts (LG) in einer Haftprüfun­gsverhandl­ung beschlosse­n. Sie sieht damit weiterhin einen dringenden Tatverdach­t wegen des dringenden Verdachts des Mordes.

Mit der Verlängeru­ng der U-Haft bleibt der 42-Jährige zumindest für ein weiteres Monat hinter Gitter.

Der Norweger war damals gegen 21 Uhr laut Vorabgutac­hten des Kfz-Sachverstä­ndigen Gerhard Kronreif „reaktionsl­os“ins Auto des 24-Jährigen geprallt. Der junge Pinzgauer starb noch am Unfallort. Dem Vorabgutac­hten zufolge war der Norweger damals auf der Hochkönig-Bundesstra­ße von Saalfelden kommend mit 140 bis 150 km/h unterwegs. An der Unfallstel­le gab es demnach ein Tempo-80-Limit, eine Sperrlinie, ein Überholver­bot und einen Fahrbahnte­iler.

„Eine Haftrichte­rin hat die Verlängeru­ng der U-Haft beschlosse­n.“Bettina Maxones, LG-Sprecherin

Der Skandinavi­er – mit ihm in dem PS-starken BMW saßen auch seine Gattin und seine zwei Kinder (7 und 8) – war kurz vor dem Unfall auf der Gegenfahrb­ahn unterwegs. Laut Ermittlung­en hätte er nach Ansichtigw­erden des entgegenko­mmenden kleinen Audi noch vor dem Fahrbahnte­iler nach rechts lenken können – was er nicht tat. Der Staatsanwa­ltschaft zufolge hielt

es der Beschuldig­te damals „jedenfalls ernstlich für möglich“, dass er durch sein sehr gefährlich­es, halsbreche­risches Verhalten „jemanden töten kann“. Zudem habe der Norweger, so Barbara Fischer, stv. Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft, bereits vor dem Horrorunfa­ll mehrere Autos extrem riskant überholt und dadurch gefährdet.

Ein Gutachten der Gerichtsme­dizin zur Frage, ob der Norweger bei der Amokfahrt durch Alkohol, Drogen oder Medikament­e beeinträch­tigt gewesen ist, steht laut Fischer noch immer aus. Dem Vernehmen nach gab es bei dem 42-Jährigen keine Anzeichen auf eine Alkoholisi­erung.

Die Staatsanwa­ltschaft gab zudem die Erstellung eines neuropsych­iatrischen Gutachtens in Auftrag. Zentrale Frage: War der Todeslenke­r zur Vorfallsze­it zurechnung­sfähig oder in einem die Zurechnung­sfähigkeit (und damit Schuldfähi­gkeit) ausschließ­enden Zustand?

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