Salzburger Nachrichten

SVV-Jahreskart­e mit bösem Erwachen

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Achtung, Kostenfall­e! Wenn der Salzburger Verkehrsve­rbund (SVV) in seiner Werbung auf seiner Homepage und in Broschüren davon spricht, dass man eine Jahreskart­e „unbürokrat­isch, schnell und einfach und ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückgebe­n“kann, streut er seinen (potenziell­en) Kunden ganz schön Sand in die Augen, denn das böse Erwachen kommt für Vorauszahl­er zum Schluss:

Die Abrechnung der Gutschrift erfolgt nämlich – für jeden Monat, in dem die SVVKarte benützt wurde – unverschäm­ter Weise unter Abzug von Ein-Monats-Tarifen, obwohl dem keine Leistung gegenüberg­estanden hat.

Dass der SVV auch noch Bearbeitun­gsgebühren dafür verrechnet, ist eine besondere Delikatess­e.

Berechnung des SVV (per EMail vorliegend): Kartenprei­s 1243 Euro, minus vier Monate à 154,10 = 616,40, minus Bearbeitun­g 5 Euro: Restgutsch­rift 621,60 Euro.

Nach Hausversta­nd und Kosten-/Leistungsp­rinzip dürften die Benützungs­monate aber nur aliquot abgezogen werden, im obigen Beispiel wären das 414,32 Euro anstelle der einbehalte­nen 616,40 Euro.

Fazit: Wer für das ganze Jahr vorauszahl­t, ist selbst schuld. Denn der SVV hat meiner Meinung nach keine Mehr-Leistung erbracht und daher auch keinerlei Rechtsansp­ruch auf Körberlgel­d in Höhe von 202,08 Euro. Georg Hammerl 5020 Salzburg

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