AK fordert Vorrang für Wohnungssuchende
Laut Entwurf zum neuen Raumordnungsgesetz soll das Verbot von Zweitwohnungen seitens des Landes nur mehr in 29 Gemeinden gelten. Alle anderen Gemeinden, auch die Stadt Salzburg, müssten selbst Regelungen finden. „Damit droht eine neue Zweitwohnungswelle“, befürchtet AK-Präsident Siegfried Pichler, „und Familien mit geringen Einkommen, die auf Wohnungssuche sind, kämen unter die Räder.“
Zweitwohnungsverbot muss bleiben AK gegen Ablasshandel
Der Entwurf zum neuen Raumordnungsgesetz birgt für die Arbeiterkammer viel Zündstoff. Denn es droht eine Aufweichung des Zweitwohnungsverbots. „Wohnen in Salzburg ist nicht nur ein sehr teures, sondern mittlerweile auch sehr knappes Gut geworden“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler und erinnert dabei an die 3000 bis 4000 Wohnungssuchenden allein in der Stadt Salzburg. „Wenn das Land das allgemeine Zweitwohnungsverbot quasi abschafft, sind wir dort, wo wir nicht hinwollen: Wer genug Geld hat, kann sich legal so viel Wohnraum kaufen, wie er möchte – aber etwa junge Familien, die mit wenig Budget auf Wohnraumsuche sind, schauen durch die Finger.“ Die AK spricht sich deshalb ausdrücklich für die Beibehaltung des allgemeinen Verbots von Zweitwohnungen außerhalb von Zweitwohnungsgebieten aus. „Denn die Wohnbevölkerung muss klaren Vorrang gegenüber Zweitwohnungswünschen haben“, bekräftigt Pichler. Pichler: „Die Frustration der Bürgermeister aufgrund der schwierigen Durchsetzung der Zweitw oh nungs beschränkungen ist verständlich. Aber Zweitwohnungen gegen Bezahlung einer Abgabe zu legalisieren ist für uns absolut nicht vertretbar. Denn das Problem der Wohnraum versorgung der heimischen Bevölkerung zu vertretbaren Preisen bleibt damit ungelöst. Auch der Tourismus bleibt auf der Strecke, denn mehr Zweitwohnungen bedeuten weniger Bettenbelegungen in den Hotels.“