Standesbeamte vermählen jetzt Homosexuelle
Eine symbolträchtige Diskriminierung für gleichgeschlechtliche Paare wird abgeschafft. Unterschiede existieren aber weiter.
WIEN. Morgen, Samstag, erfolgt ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung von Homosexuellen. Gleichgeschlechtliche Paare, die bisher ihre Partnerschaft nur auf der Bezirkshauptmannschaft eintragen lassen konnten, können das ab 1. April auf dem Standesamt der Gemeinde tun. Inklusive Zeremonie in den Trauungsräumen durch Standesbeamte oder Standesbeamtinnen.
Eine der symbolträchtigsten Diskriminierungen werde damit abgeschafft, sagt Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA. „Bisher wurden Homosexuelle in Bezirksverwaltungsbehörden verbannt, wo sonst Prostitutionslizenzen und Betriebsanlagengenehmigungen erteilt werden. Die Behörde ist für gänzlich unromantische Dinge zuständig, wo man dann in irgendeinem Sitzungszimmer eine Unterschrift geleistet hat.“Graupner spricht von „sexueller Apartheid, ähnlich der Rassentrennung“, die jetzt beseitigt werde. „In Niederösterreich gab es sogar Anweisung, dass keine Musik werden darf.“
Für Graupner ein wichtiges Signal, das aber noch zu wenig sei. „Es ist eine Partnerschaft zweiter Klasse und nicht gleichwertig mit einer heterosexuellen Ehe.“Graupner verzeichnet immer noch 28 Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft. Gleichgeschlechtliche Paare seien zwar heterosexuellen Paaren bei der Familiengründung völlig gleichgestellt, „nur auf den ersten Schritt, die Eheschließung, hat man vergessen“.
Die Gesetzesnovelle sieht zudem eine Änderung beim Namensrecht vor: Menschen in eingetragener Partnerschaft dürfen nunmehr den Begriff „Familiennamen“verwenden. Bisher haben sie durch die Verpartnerung ihren „Familiennamen“verloren und wurden unter dem Begriff „Nachnamen“geführt.
Was zur Folge hatte, dass Insider wie auch Amtsträger sofort wussten, dass es sich um einen Homosexuellen handelt. Für Graupner ein Zwangsouting, eine Diskriminierung, die gespielt die ihn an die Namenskennzeichnung von Juden im Zweiten Weltkrieg erinnere. Noch dazu werde der Personenstand bei Bewerbungen oder auch bei der Wohnsitzmeldung häufig abgefragt: ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden hieß es früher. Dazu kommt: in eingetragener Partnerschaft, verwitwet nach verstorbenem eingetragenem Partner, nach aufgelöster eingetragener Partnerschaft (für Getrennte).
„Das bedeutet ein ständiges Zwangsouting, das durch die Ehe für alle leicht beendet werden könnte“, betont Graupner.
Franziska Weber, Präsidentin des Verbands der Standesbeamten, glaubt nicht, dass die Standesämter künftig von gleichgeschlechtlichen Paaren überrannt werden. Schon gar nicht in Kleingemeinden auf dem Land. In den Städten könnte allerdings auf die Standesbeamten einiges an Mehrarbeit zukommen.
Wie einige ältere, konservativ eingestellte Kollegen reagieren werden, wenn sie Homosexuellen den Treueschwur abnehmen sollen, wagt sich die Präsidentin über rund 3000 Standesbeamte nicht zu prognostizieren. „Ich hätte kein Problem mit einer Zeremonie für Homosexuelle. Für mich ist der Mensch das Wichtigste“, sagt Weber, die selbst schon in Pension ist und keine Trauungen mehr durchführt.