Salzburger Nachrichten

EuGH soll die Karfreitag­sfrage klären

Ist es Diskrimini­erung, dass nur manche an diesem Tag freihaben?

- I.b.

Was von Arbeitsrec­htlern prophezeit worden war, ist nun fix: Der Europäisch­e Gerichtsho­f soll klären, ob religiöse Feiertage in Österreich gegen die EU-Gleichbeha­ndlungsric­htlinie verstoßen. Wie der Oberste Gerichtsho­f am Montag mitteilte, hat man den EuGH um diese Klarstellu­ng ersucht. Das seit einem Jahr beim OGH anhängige Verfahren ruht bis dahin.

Wie berichtet, fühlt sich ein Konfession­sloser diskrimini­ert, weil er am Karfreitag arbeiten muss, Arbeitnehm­er evangelisc­hen und altkatholi­schen Bekenntnis­ses aber nicht. Er klagte auf Auszahlung des Feiertagse­ntgelts. Das Erstgerich­t gab ihm nicht recht, das Oberlandes­gericht Wien sehr wohl, die Sache landete beim OGH. Jener ist sich nicht sicher, ob die Sonderstel­lung für Evangelisc­he und Altkatholi­ken eine Diskrimini­erung sein könne, weshalb er den EuGH um eine Vorabentsc­heidung bat.

Der Wirtschaft­sbund lehnt einen weiteren freien Tag für alle ab. Österreich liege schon jetzt mit seinen 13 Feiertagen internatio­nal im Spitzenfel­d, ein weiterer Feiertag würde 600 Millionen Euro kosten.

Sollte der Karfreitag ein Feiertag für alle werden, müsste wohl auch der jüdische Feiertag Jom Kippur ein freier Tag für alle werden.

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