EuGH soll die Karfreitagsfrage klären
Ist es Diskriminierung, dass nur manche an diesem Tag freihaben?
Was von Arbeitsrechtlern prophezeit worden war, ist nun fix: Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob religiöse Feiertage in Österreich gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstoßen. Wie der Oberste Gerichtshof am Montag mitteilte, hat man den EuGH um diese Klarstellung ersucht. Das seit einem Jahr beim OGH anhängige Verfahren ruht bis dahin.
Wie berichtet, fühlt sich ein Konfessionsloser diskriminiert, weil er am Karfreitag arbeiten muss, Arbeitnehmer evangelischen und altkatholischen Bekenntnisses aber nicht. Er klagte auf Auszahlung des Feiertagsentgelts. Das Erstgericht gab ihm nicht recht, das Oberlandesgericht Wien sehr wohl, die Sache landete beim OGH. Jener ist sich nicht sicher, ob die Sonderstellung für Evangelische und Altkatholiken eine Diskriminierung sein könne, weshalb er den EuGH um eine Vorabentscheidung bat.
Der Wirtschaftsbund lehnt einen weiteren freien Tag für alle ab. Österreich liege schon jetzt mit seinen 13 Feiertagen international im Spitzenfeld, ein weiterer Feiertag würde 600 Millionen Euro kosten.
Sollte der Karfreitag ein Feiertag für alle werden, müsste wohl auch der jüdische Feiertag Jom Kippur ein freier Tag für alle werden.