Frau mit Hepatitis C biss Polizisten
Haft für vorbestrafte suchtkranke 31-Jährige. Hat sich das Opfer infiziert?
Wegen des sehr selten zu Anklage kommenden Tatbestands der „vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“sowie wegen vieler weiterer Delikte musste am Montag eine 31-jährige Salzburgerin am Landesgericht Platz nehmen.
Die sechs Mal vorbestrafte Frau – sie ist drogenabhängig und leidet an einer psychischen Störung – hatte am 20. Februar in der Stadt Salzburg einem jungen Polizisten nach einem versuchten Ladendiebstahl in die Handrücken gebissen und gekratzt. Laut Anklage stieß sie damals gegenüber dem 28-jährigen Ordnungshüter und einer Kollegin von ihm auch folgende Drohung aus: „Ihr werdet euch noch anschauen! Ich habe Hepatitis C!“
Das waren auch keine leeren Worte: Die 31-Jährige leidet tatsächlich an der ansteckenden Krankheit. Wie der Polizist nun am Montag im Zeugenstand gegenüber Richter Christian Hochhauser aussagte, habe er bezüglich einer möglichen Ansteckung durch die Frau inzwischen zwei Untersuchungen gehabt: „In beiden Fällen war der Befund negativ. Allerdings habe ich am 24. Mai noch eine dritte Untersuchung. Und erst wenn auch dieser Test negativ ausfällt, dann weiß ich, dass sie mich nicht infiziert hat“, so der Beamte.
Laut Staatsanwalt Tomas Schützenhofer hatte die geständige Angeklagte am Tattag versucht, in einer Billa-Filiale eine Flasche Eierlikör zu stehlen. Ein Angestellter sah dies und verfolgte sie. Ein benachbarter Trafikant beobachtete das anschließende Wortgefecht zwischen der 31-Jährigen und dem Billa-Mitarbeiter und begann, mit dem Handy zu filmen. Als die 31-Jährige dies bemerkte, stürmte sie zum Trafikanten und gab ihm zwei „Watschen“und einen Tritt. Auch als dann Polizei kam, blieb die Angeklagte aggressiv. Sie beschimpfte den 28-jährigen Polizisten und dessen Kollegin und bedrohte die Beamten, ehe es zur Biss- und Kratzattacke kam.
„Wenn jemand zu Schaden gekommen ist, tut es mir leid. Ich war in einem Ausnahmezustand“, meinte die 31-Jährige vor Gericht. Ihrer Verteidigerin zufolge leidet sie an einer „drogenindizierten Psychose“, laut Gutachten war die Angeklagte jedoch zur Tatzeit zurechnungsfähig.
Richter Christian Hochhauser verurteilte die Frau zu 15 Monaten teilbedingter Haft (fünf Monate davon unbedingt).
In den Artikel vom 10. 4. über den Palmumzug in Hintersee hat sich ein Fehler eingeschlichen. Der ehemalige Pfarrer Franz Krispler ist nicht wie berichtet verstorben. Er wohnt in einem Seniorenheim in Oberalm. Krispler hat in Hintersee den Brauch eingeführt, beim Palmumzug einen echten Esel mitzuführen. Auch in Kuchl, Annaberg und Bruck gehen Esel mit.