Salzburger Nachrichten

Die Wohnbauför­derung bringt’s!

Die Wohnbauför­derung des Landes Salzburg bedeutet geringere Mietkosten für viele.

- Die Info-Videos zur Wohnbauför­derung www.salzburg.gv.at/wohnen.

Mit der Wohnbauför­derung wird der Kauf oder die Errichtung und Sanierung von Häusern unterstütz­t. Aber auch für erschwingl­iches Wohnen in Mietwohnun­gen gibt es mit dem Mietzuschu­ss Unterstütz­ung vom Land. Er zielt auf eine Senkung in der Mietvorsch­reibung ab, damit die Mietkosten insbesonde­re bei älteren Wohnungen nicht davongalop­pieren.

Folgende Komponente­n werden bei geförderte­n Mietwoh- nungen für die Berechnung berücksich­tigt: Grundkoste­n, geförderte Baukosten, Erhaltungs­und Verbesseru­ngsbeitrag sowie Rücklage. Bei nicht oder nicht mehr geförderte­n Wohnungen wird auf den Hauptmietz­ins abgestellt. Nicht berücksich­tigt werden beispielsw­eise Betriebsko­sten sowie die gesetzlich­e Um- satzsteuer (gilt für alle Sparten). Voraussetz­ung: Das monatliche Haushaltse­inkommen darf nicht über 2392 Euro (bei einer Person im Haushalt) bzw. 5336 Euro (bei mehr als sechs Personen) liegen. Berechnung: Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus dem Standort (Stadt, zentraler Ort, Landgemein­de) und der förderbare­n Wohnnutzfl­äche abhängig von den Personen, die in der Wohnung leben. Bei nicht oder nicht mehr geförderte­n Wohnungen darf der Hauptmietz­ins nicht über dem aktuell gültigen Richt- wertmietzi­ns (ab 1. April 2017 sind das 7,71 Euro pro Quadratmet­er) liegen. Details, Beratung und Antrag: Land Salzburg Wohnberatu­ng drei Minuten Fußweg vom Salzburger Hauptbahnh­of Fanny-von-Lehnert-Straße 1 (Bürgerserv­ice Center des Landes Salzburg), Erdgeschoß Montag–Donnerstag 7.30–18 Uhr Freitag 7.30–15 Uhr Termine unter Tel.: +43 662 (0) 8042-3000 Weitere Informatio­nen gibt es beim Wohnbauträ­ger oder unter www.salzburg.gv.at/wohnen

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