Die Wohnbauförderung bringt’s!
Die Wohnbauförderung des Landes Salzburg bedeutet geringere Mietkosten für viele.
Mit der Wohnbauförderung wird der Kauf oder die Errichtung und Sanierung von Häusern unterstützt. Aber auch für erschwingliches Wohnen in Mietwohnungen gibt es mit dem Mietzuschuss Unterstützung vom Land. Er zielt auf eine Senkung in der Mietvorschreibung ab, damit die Mietkosten insbesondere bei älteren Wohnungen nicht davongaloppieren.
Folgende Komponenten werden bei geförderten Mietwoh- nungen für die Berechnung berücksichtigt: Grundkosten, geförderte Baukosten, Erhaltungsund Verbesserungsbeitrag sowie Rücklage. Bei nicht oder nicht mehr geförderten Wohnungen wird auf den Hauptmietzins abgestellt. Nicht berücksichtigt werden beispielsweise Betriebskosten sowie die gesetzliche Um- satzsteuer (gilt für alle Sparten). Voraussetzung: Das monatliche Haushaltseinkommen darf nicht über 2392 Euro (bei einer Person im Haushalt) bzw. 5336 Euro (bei mehr als sechs Personen) liegen. Berechnung: Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus dem Standort (Stadt, zentraler Ort, Landgemeinde) und der förderbaren Wohnnutzfläche abhängig von den Personen, die in der Wohnung leben. Bei nicht oder nicht mehr geförderten Wohnungen darf der Hauptmietzins nicht über dem aktuell gültigen Richt- wertmietzins (ab 1. April 2017 sind das 7,71 Euro pro Quadratmeter) liegen. Details, Beratung und Antrag: Land Salzburg Wohnberatung drei Minuten Fußweg vom Salzburger Hauptbahnhof Fanny-von-Lehnert-Straße 1 (Bürgerservice Center des Landes Salzburg), Erdgeschoß Montag–Donnerstag 7.30–18 Uhr Freitag 7.30–15 Uhr Termine unter Tel.: +43 662 (0) 8042-3000 Weitere Informationen gibt es beim Wohnbauträger oder unter www.salzburg.gv.at/wohnen