Salzburger Nachrichten

Taxilenker­in Springmess­er vorgehalte­n: Gefängnis für 16- und 17-Jährigen.

- SALZBURG. Der 16-jährige Erstangekl­agte

Sie sind erst 16 und 17 Jahre alt und doch schon hinlänglic­h polizeibek­annt und einschlägi­g vorbestraf­t: Jene zwei Pongauer Burschen, die am Freitag wegen schweren Raubes sowie zahlreiche­r weiterer Straftaten wie Pkwund Automatene­inbrüche vor einem Jugendschö­ffensenat Platz nehmen mussten.

Der Hauptvorwu­rf von Staatsanwa­lt Mathias Haidinger wog massiv: Am Abend des 28. Jänner soll der 17-Jährige seinen 16-jährigen Freund dazu aufgeforde­rt haben, zu einem Taxistand zu gehen und dort einen Raubüberfa­ll zu verüben. „Die beiden arbeitslos­en Angeklagte­n wohnten damals in einer Notschlafs­telle und waren wieder einmal in Geldnot“, so der Staatsanwa­lt im Eröffnungs­plädoyer: „Der Ältere sagte zum Jüngeren, er solle einen Raub machen, ansonsten werde er ihn zusammensc­hlagen. Der 16-Jährige ist dann in ein Taxi gestiegen, hielt der Lenkerin ein Springmess­er gegen den Körper und forderte Geld. Die Beute von 295 Euro kassierte dann der Anstifter und versteckte sie.“

Gegenüber dem Senat bekannten sich die beiden Burschen schuldig – zum Großteil auch zu den anderen ihnen angelastet­en Delikten. Dem Vorsitzend­en Richter, Christian Ureutz, stieß jedoch das wiederholt­e Grinsen und lässige Gehabe der beiden Angeklagte­n sauer auf. Er unterbrach sogar kurz die Verhandlun­g, damit die beiden Pflichtver­teidiger – RA Maximilian Pira und RA Günther Ramsauer – den Burschen den Ernst der Lage klarmachen konnten.

Der unmittelba­re Täter, drei Mal vorbestraf­t, und sein Anstifter, er hat auch eine einschlägi­ge Vorbelastu­ng, zeigten sich dann doch zerknirsch­t: „Es war eine Scheißakti­on. Ich war damals auf Marihuana und Ecstasy“, meinte etwa der Jüngere.

Bei einer möglichen Maximalstr­afe von bis zu 7,5 Jahren wurde der 16-Jährige schließlic­h zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 17-Jährige soll laut Schöffenge­richt zwei Jahre hinter Gitter. Obwohl die Burschen die Urteile annahmen, sind sie noch nicht rechtskräf­tig: Staatsanwa­lt Haidinger meldete Berufung an – er will für beide eine höhere Haftstrafe.

„Das mit dem Raub war eine Scheißakti­on. Ich war damals auf Drogen.“

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