Taxilenkerin Springmesser vorgehalten: Gefängnis für 16- und 17-Jährigen.
Sie sind erst 16 und 17 Jahre alt und doch schon hinlänglich polizeibekannt und einschlägig vorbestraft: Jene zwei Pongauer Burschen, die am Freitag wegen schweren Raubes sowie zahlreicher weiterer Straftaten wie Pkwund Automateneinbrüche vor einem Jugendschöffensenat Platz nehmen mussten.
Der Hauptvorwurf von Staatsanwalt Mathias Haidinger wog massiv: Am Abend des 28. Jänner soll der 17-Jährige seinen 16-jährigen Freund dazu aufgefordert haben, zu einem Taxistand zu gehen und dort einen Raubüberfall zu verüben. „Die beiden arbeitslosen Angeklagten wohnten damals in einer Notschlafstelle und waren wieder einmal in Geldnot“, so der Staatsanwalt im Eröffnungsplädoyer: „Der Ältere sagte zum Jüngeren, er solle einen Raub machen, ansonsten werde er ihn zusammenschlagen. Der 16-Jährige ist dann in ein Taxi gestiegen, hielt der Lenkerin ein Springmesser gegen den Körper und forderte Geld. Die Beute von 295 Euro kassierte dann der Anstifter und versteckte sie.“
Gegenüber dem Senat bekannten sich die beiden Burschen schuldig – zum Großteil auch zu den anderen ihnen angelasteten Delikten. Dem Vorsitzenden Richter, Christian Ureutz, stieß jedoch das wiederholte Grinsen und lässige Gehabe der beiden Angeklagten sauer auf. Er unterbrach sogar kurz die Verhandlung, damit die beiden Pflichtverteidiger – RA Maximilian Pira und RA Günther Ramsauer – den Burschen den Ernst der Lage klarmachen konnten.
Der unmittelbare Täter, drei Mal vorbestraft, und sein Anstifter, er hat auch eine einschlägige Vorbelastung, zeigten sich dann doch zerknirscht: „Es war eine Scheißaktion. Ich war damals auf Marihuana und Ecstasy“, meinte etwa der Jüngere.
Bei einer möglichen Maximalstrafe von bis zu 7,5 Jahren wurde der 16-Jährige schließlich zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 17-Jährige soll laut Schöffengericht zwei Jahre hinter Gitter. Obwohl die Burschen die Urteile annahmen, sind sie noch nicht rechtskräftig: Staatsanwalt Haidinger meldete Berufung an – er will für beide eine höhere Haftstrafe.
„Das mit dem Raub war eine Scheißaktion. Ich war damals auf Drogen.“