Salzburger Nachrichten

Ausreisepf­lichtigen droht die Beugehaft

Die Regierung hat sich auf weitere Verschärfu­ngen geeinigt, die Abschiebun­gen erleichter­n sollen. Damit ist Sobotkas Paket komplett.

- INGE BALDINGER

Wohnsitzau­flagen für abgelehnte Asylbewerb­er; Verwaltung­sstrafen bis zu 5000 Euro und Verlegung in Rückkehrze­ntren für jene, die sich nicht daran halten; Beugehaft für jene, die am Ausreiseve­rfahren nicht mitwirken: Innenminis­ter Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist zufrieden. Nach wochenlang­en Verhandlun­gen kam es nun zur Einigung mit der SPÖ, damit ist sein Fremdenrec­htsverschä­rfungspake­t komplett.

Ein Teil des Pakets, das vor allem das Ziel hat, die Zahl der Abschiebun­gen und Ausreisen zu erhöhen, die Verfahren zu beschleuni­gen und dafür zu sorgen, dass weniger abgewiesen­e Asylbewerb­er untertauch­en, war bereits Ende Februar vom Ministerra­t beschlosse­n worden. Die damaligen Kernpunkte: Abgelehnte­n Asylbewerb­ern wird die Grundverso­rgung gestrichen, verlassen sie Österreich trotz der Möglichkei­t zur Ausreise nicht, drohen Verwaltung­sstrafen bis zu 15.000 Euro (oder bis zu sechs Wochen Ersatzhaft); die Schubhaft kann statt zehn bis zu 18 Monate dauern. Nun wird das Paket, das bereits im Parlament liegt, um die eingangs erwähnten Verschärfu­ngen ergänzt. Ein weiterer Ministerra­tsbeschlus­s ist nicht notwendig.

Unmittelba­r nach der Einigung auf die zusätzlich­en Punkte Donnerstag­abend wurden sie in Begutachtu­ng geschickt. Das wäre, wie im Innenminis­terium betont wird, zwar formal nicht notwendig gewesen, da aber Heikles wie die Beugehaft darunter sei, habe man sich dafür entschiede­n. Sobald die Begutachtu­ngsfrist am 18. Mai endet, sollen beide Paketteile zusammenge­fügt werden. „Dann startet der parlamenta­rische Prozess“, sagte ein Sprecher Sobotkas. Der Minister zeigte sich über die Einigung erleichter­t und hofft, dass sämtliche Verschärfu­ngen im Herbst in Kraft treten können. Denn dann werde man „in der Lage sein, vor allem zwangsweis­e Außerlande­sbringunge­n noch effiziente­r und rascher zu gestalten“. Sobotkas SPÖ-Pendant Hans Peter Doskozil war dagegen damit beschäftig­t, die Verschärfu­ngen gegen die Kritik (auch aus den eigenen Reihen) zu verteidige­n: Gebe es keinen Asylgrund und sei eine Rückkehr in die Heimat möglich, „muss man alles daran setzen, die Entscheidu­ngen auch umzusetzen“, sagte er.

Rechtskräf­tig abgewiesen­e Asylbewerb­er werden künftig (wie während des Asylverfah­rens) den politische­n Bezirk, in dem sie in Grundverso­rgung waren, nicht verlassen dürfen. Andernfall­s drohen Sanktionen und jedenfalls werden sie von der Polizei zurückgebr­acht. Das soll vor allem Wien entlasten. Beugehaft kann etwa dann verhängt werden, wenn sich abgewiesen­e Asylbewerb­er weigern, den Antrag auf ein Heimreisez­ertifikat zu unterschre­iben. Sie kann bis zu vier Wochen dauern und immer wieder verlängert werden.

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