Ausreisepflichtigen droht die Beugehaft
Die Regierung hat sich auf weitere Verschärfungen geeinigt, die Abschiebungen erleichtern sollen. Damit ist Sobotkas Paket komplett.
Wohnsitzauflagen für abgelehnte Asylbewerber; Verwaltungsstrafen bis zu 5000 Euro und Verlegung in Rückkehrzentren für jene, die sich nicht daran halten; Beugehaft für jene, die am Ausreiseverfahren nicht mitwirken: Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist zufrieden. Nach wochenlangen Verhandlungen kam es nun zur Einigung mit der SPÖ, damit ist sein Fremdenrechtsverschärfungspaket komplett.
Ein Teil des Pakets, das vor allem das Ziel hat, die Zahl der Abschiebungen und Ausreisen zu erhöhen, die Verfahren zu beschleunigen und dafür zu sorgen, dass weniger abgewiesene Asylbewerber untertauchen, war bereits Ende Februar vom Ministerrat beschlossen worden. Die damaligen Kernpunkte: Abgelehnten Asylbewerbern wird die Grundversorgung gestrichen, verlassen sie Österreich trotz der Möglichkeit zur Ausreise nicht, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 15.000 Euro (oder bis zu sechs Wochen Ersatzhaft); die Schubhaft kann statt zehn bis zu 18 Monate dauern. Nun wird das Paket, das bereits im Parlament liegt, um die eingangs erwähnten Verschärfungen ergänzt. Ein weiterer Ministerratsbeschluss ist nicht notwendig.
Unmittelbar nach der Einigung auf die zusätzlichen Punkte Donnerstagabend wurden sie in Begutachtung geschickt. Das wäre, wie im Innenministerium betont wird, zwar formal nicht notwendig gewesen, da aber Heikles wie die Beugehaft darunter sei, habe man sich dafür entschieden. Sobald die Begutachtungsfrist am 18. Mai endet, sollen beide Paketteile zusammengefügt werden. „Dann startet der parlamentarische Prozess“, sagte ein Sprecher Sobotkas. Der Minister zeigte sich über die Einigung erleichtert und hofft, dass sämtliche Verschärfungen im Herbst in Kraft treten können. Denn dann werde man „in der Lage sein, vor allem zwangsweise Außerlandesbringungen noch effizienter und rascher zu gestalten“. Sobotkas SPÖ-Pendant Hans Peter Doskozil war dagegen damit beschäftigt, die Verschärfungen gegen die Kritik (auch aus den eigenen Reihen) zu verteidigen: Gebe es keinen Asylgrund und sei eine Rückkehr in die Heimat möglich, „muss man alles daran setzen, die Entscheidungen auch umzusetzen“, sagte er.
Rechtskräftig abgewiesene Asylbewerber werden künftig (wie während des Asylverfahrens) den politischen Bezirk, in dem sie in Grundversorgung waren, nicht verlassen dürfen. Andernfalls drohen Sanktionen und jedenfalls werden sie von der Polizei zurückgebracht. Das soll vor allem Wien entlasten. Beugehaft kann etwa dann verhängt werden, wenn sich abgewiesene Asylbewerber weigern, den Antrag auf ein Heimreisezertifikat zu unterschreiben. Sie kann bis zu vier Wochen dauern und immer wieder verlängert werden.