Neuauflage des Frauenvolksbegehrens
Nach 20 Jahren findet wieder ein Frauenvolksbegehren statt. Die SN sprachen mit einstigen und jetzigen Initiatorinnen. Themen und Kritikpunkte von damals seien (fast) alle noch da.
645.000 Unterzeichner/-innen „Mehr als die Viecherln sollt ma schon kriegen“, hatte die ehemalige Frauenministerin Johanna Dohnal (SPÖ) im Vorfeld in Anspielung auf das Tierschutzvolksbegehren gesagt, das 1996 459.000 Unterstützer fand. Das Frauenvolksbegehren erreichte dann 645.000 Unterschriften.
Einkommensschere: Blieb Von den Forderungen des Frauenvolksbegehrens ist nur ein Teil erfüllt. Damals wurden elf frauenpolitische Forderungen vorgelegt. Unerfüllt blieb der Ruf nach „gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit“. Bei der Einkommensschere ist Österreich laut Eurostat in Europa auf dem vor- letzten Platz. Das 1997 geforderte Mindesteinkommen ist noch nicht in allen Branchen umgesetzt.
Kinderbetreuung: Ja, aber Bei der geforderten „Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen“gibt es in den Bundesländern große Unterschiede. Das verpflichtende Kindergartenjahr brachte aber klare Fortschritte.
Zwei Jahre Karenzgeld : Ja Das im Volksbegehren für Alleinerzieherinnen geforderte zweijährige Karenzgeld gibt es mittlerweile – und zwar nicht nur für diese.
Mehr Unabhängigkeit: Nein Mindestsicherung und Notstands- hilfe sind dagegen weiter vom Einkommen des Partners abhängig. Der häufigste Grund, warum Mindestsicherungsanträge abgelehnt würden, wie Volksbegehrensaktivistin Teresa Havlicek den SN erklärt: „Für die Unabhängigkeit von Frauen fatal.“
Bildung: Ja, aber „Die Gleichstellung der Frauen muss auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden“, hieß es 1997. Heute maturieren mehr Frauen als Männer und mehr als 60 Prozent der Uni-Absolventen sind weiblich. Laut PISAStudie klafft dagegen die Leistung von Mädchen und Burschen in Mathematik und Naturwissenschaften weiter extrem weit auseinander. Teilzeit: Ja, aber Es gab Verbesserungen bei der Teilzeitarbeit, was die sozialrechtliche Absicherung angeht. Teilzeitarbeit wird aber weiterhin häufig zur Falle. Bei langjähriger Teilzeitarbeit droht immer noch Altersarmut.
Grundpension: Nein Wie im Volksbegehren gefordert, kam es bisher zu „keiner weiteren Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist“. Aber nur, weil sich die Politik nicht drübertraute, die planmäßig 2024 startende Angleichung des Frauen- an das Männerpensionsalter vorzuziehen. Die geforderte Grundpension für alle wurde nicht durchgesetzt.