Abfertigung neu bringt weniger
Branche will, dass Kunden ihr Kapital erst später entnehmen dürfen.
Seit 15 Jahren gibt es für alle Arbeitnehmer (seit 2008 auch für freie Dienstnehmer) in Österreich einen Anspruch auf Abfertigung, auch wenn sie den Arbeitgeber aus freien Stücken wechseln. Mit der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge reagierte man darauf, dass viele Arbeitnehmer nie in den Genuss der Abfertigung kamen, weil sie die erforderliche Verweildauer bei einem Arbeitgeber durch häufige Jobwechsel nicht erreichen.
Die Arbeitgeber zahlen seit 2003 verpflichtend 1,53 Prozent des Monatsentgelts in eine der acht Vorsorgekassen ein, die gemeinsam mit dem Betriebsrat ausgewählt wird. Das Modell sei gut eingeführt, sagt Markus Zeilinger, Vorstand der fair-finance-Vorsorgekasse, die erst seit 2010 auf dem Markt ist, sich aber mittlerweile fast 5 Prozent Anteil am gesamten Beitragsaufkommen gesichert hat. Das politische Versprechen, dass nach 38,5 Arbeitsjahren eine Summe angespart ist, die dem Höchstbetrag der Abfertigung alt (12 Monatsbezüge nach 25 Jahren) entspricht, sei nicht zu halten, sagt Zeilinger. Die Rechnung beruhte auf durchschnittlich 6 Prozent Verzinsung, realistisch sei die Hälfte. Höhere Beiträge über derzeit nicht erlaubte Zuzahlungen der Mitarbeiter wären wünschenswert. Womit die Branche hadert, ist, dass Kunden ihr Kapital nach drei Jahren entnehmen können. Längere Behaltefristen würden die Veranlagung erleichtern und wären auch im Sinne der Kunden, die in der Vorsorgekasse steuerfrei ansparen können, sagt Zeilinger. fair-finance zahlt im Durchschnitt 2000 Euro aus.
fair-finance verwaltet aktuell 410 Mill. Euro für rund 260.000 (davon 145.000 aktive) Anspruchsberechtigte und erwirtschaftete 2016 eine Rendite von 2,39 Prozent.
Chance des steuerfreien Ansparens nicht genutzt