Salzburger Nachrichten

ÖVP und SPÖ haben sich geeinigt: Strafrecht­snovelle kommt mit Präzisieru­ngen

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Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) hat sein Strafrecht­spaket nach harscher Kritik in der Begutachtu­ng teils geändert und entschärft. Vor allem dem Wunsch der SPÖ, den „Staatsfein­de“-Tatbestand zu präzisiere­n, kam er nach: Damit könnte die Vorlage heute, Mittwoch, vom Ministerra­t verabschie­det werden und mit 1. September 2017 in Kraft treten. Die Eckpunkte bleiben aber wie gehabt: Zugehörigk­eit zu staatsfein­dlichen Bewegungen, die sexuelle Belästigun­g in Gruppen und Angriffe auf Mitarbeite­r öffentlich­er Verkehrsmi­ttel werden strafbar, tätliche Angriffe auf Beamte schärfer bestraft. Gegenüber dem ersten Entwurf wurden die Strafsätze teils hinunterge­schraubt. Die Strafe für sexuelle Belästigun­g in Gruppen soll künftig maximal zwei Jahre betragen, bis zu zwei Jahre setzt es auch für Angriffe gegen Schaffner oder Kontrolleu­re, sechs Monate für tätliche Angriffe ohne Körperverl­etzung. Klarstellu­ngen gibt es zum Paragrafen, der sich mit „staatsfein­dlichen Bewegungen“befasst. Da waren Bedenken laut geworden, wonach auch zivilgesel­lschaftlic­he Kritik an Staat und Politik darunterfa­llen könnten. SPÖ und ÖVP handelten nun Folgendes aus: In den Erläuterun­gen etwa steht ausdrückli­ch, dass gewaltfrei­e Proteste oder Aktionen – „wie die Besetzung der Hainburger Au“-, die sich kritisch mit Politik oder Behördenen­tscheidung­en auseinande­rsetzen, nicht darunterfa­llen. Die Gründung bzw. „führende Betätigung“in einer staatsfein­dlichen Bewegung wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitss­trafe geahndet, die Teilnahme oder Unterstütz­ung mit bis zu einem Jahr – sobald eine konkrete Handlung (etwa Bedrohung von Beamten) gesetzt wird. Klar definiert wird auch, dass eine solche Bewegung aus mindestens 30 Personen bestehen muss, um strafrecht­lich relevant zu sein. Laut Innenminis­terium steigt die Zahl radikaler Staatsverw­eigerer rasant: Aktuell geht man von 1100 Personen aus.

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