ÖVP und SPÖ haben sich geeinigt: Strafrechtsnovelle kommt mit Präzisierungen
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat sein Strafrechtspaket nach harscher Kritik in der Begutachtung teils geändert und entschärft. Vor allem dem Wunsch der SPÖ, den „Staatsfeinde“-Tatbestand zu präzisieren, kam er nach: Damit könnte die Vorlage heute, Mittwoch, vom Ministerrat verabschiedet werden und mit 1. September 2017 in Kraft treten. Die Eckpunkte bleiben aber wie gehabt: Zugehörigkeit zu staatsfeindlichen Bewegungen, die sexuelle Belästigung in Gruppen und Angriffe auf Mitarbeiter öffentlicher Verkehrsmittel werden strafbar, tätliche Angriffe auf Beamte schärfer bestraft. Gegenüber dem ersten Entwurf wurden die Strafsätze teils hinuntergeschraubt. Die Strafe für sexuelle Belästigung in Gruppen soll künftig maximal zwei Jahre betragen, bis zu zwei Jahre setzt es auch für Angriffe gegen Schaffner oder Kontrolleure, sechs Monate für tätliche Angriffe ohne Körperverletzung. Klarstellungen gibt es zum Paragrafen, der sich mit „staatsfeindlichen Bewegungen“befasst. Da waren Bedenken laut geworden, wonach auch zivilgesellschaftliche Kritik an Staat und Politik darunterfallen könnten. SPÖ und ÖVP handelten nun Folgendes aus: In den Erläuterungen etwa steht ausdrücklich, dass gewaltfreie Proteste oder Aktionen – „wie die Besetzung der Hainburger Au“-, die sich kritisch mit Politik oder Behördenentscheidungen auseinandersetzen, nicht darunterfallen. Die Gründung bzw. „führende Betätigung“in einer staatsfeindlichen Bewegung wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet, die Teilnahme oder Unterstützung mit bis zu einem Jahr – sobald eine konkrete Handlung (etwa Bedrohung von Beamten) gesetzt wird. Klar definiert wird auch, dass eine solche Bewegung aus mindestens 30 Personen bestehen muss, um strafrechtlich relevant zu sein. Laut Innenministerium steigt die Zahl radikaler Staatsverweigerer rasant: Aktuell geht man von 1100 Personen aus.