Salzburger Nachrichten

Falscher Polizist straft Lenkerin

Sie kassieren Bußgeld oder locken ihren Opfern als „Kriminalbe­amte“Geld und Schmuck heraus. Dreiste Betrüger treiben ihr Unwesen. Nicht zum ersten Mal.

- SN-ham, APA

Ein falscher Polizist stoppte in St. Valentin (Bezirk Amstetten) eine Autolenker­in und kassierte 20 Euro Bußgeld für Telefonier­en am Steuer. Die Strafe beträgt in so einem Fall eigentlich 50 Euro. Der Lenker eines weißen Pkw mit eingeschal­tetem Blaulicht hatte die Frau überholt und sie per Handzeiche­n zum Anhalten gebracht. Die niederöste­rreichisch­e Polizei machte den Fall am Dienstag publik und fahndet mit einem Phantombil­d nach dem falschen Beamten. Das 30-jährige Opfer war vergangene­n Freitag gegen 12 Uhr mit dem Auto von St. Valentin Richtung Strengberg unterwegs. Der angebliche Beamte – er trug einen dunkelblau­en Overall mit gelber Aufschrift „Polizei“– verlangte den Führersche­in und hob eine Strafe ein. Die Lenkerin bekam keine Quittung. Sie legte Beschwerde ein. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um einen falschen Polizisten gehandelt hatte.

Zu einem zweiten Fall kam es am Dienstag in Klagenfurt. Ein Mann gab sich gegenüber einer 87-jährigen Frau als Polizist aus. Er zeigte ihr einen „Dienstausw­eis“mit dem Schriftzug „KRIPO“und brachte sie dazu, dass sie mit ihm ihre im Haus versteckte­n Bargeldbes­tände kontrollie­rte. Als der Mann weg war, stellte das Opfer fest, dass mehrere Tausend Euro und zwei Sparbücher verschwund­en waren. Die Pensionist­in alarmierte die Polizei.

Ähnlich gingen zwei Männer vergangene Woche in Eisenstadt vor. Sie gaben sich ebenfalls als Kriminalbe­amte aus, die wegen Einbrüchen ermitteln würden, und zeigten eine Kokarde mit Bundesadle­r vor, wie sie von Kriminalis­ten verwendet wird. Ein 84-Jähriger ließ das Duo in seine Wohnung und zeigte den Männern auch eine versteckte Geldkasset­te, in der 8000 Euro und ein Sparbuch waren. Die Betrüger stahlen beides. Das Sparbuch konnte rechtzeiti­g gesperrt werden.

Die Polizei rät, sich auf jeden Fall den Dienstausw­eis der Beamten zeigen zu lassen – vor allem, wenn die angebliche­n Polizisten keine Uniform tragen. Dazu hat jeder das Recht. Zivilstrei­fenfahrzeu­ge haben einen Leuchtbalk­en mit der Aufschrift „Polizei – Bitte folgen“, dazu kommen Blaulicht und Funkgerät. Außerdem werden Organmanda­te auf genormten Blöcken ausgestell­t. Sobald Zweifel bestehen, sollte der Notruf 133 gewählt werden.

In Deutschlan­d kam es zu Fällen, in denen sich Anrufer als Polizisten ausgaben, ihre Opfer vor einem geplanten Einbruch warnten und sie dazu brachten, ihre Wertgegens­tände herauszuge­ben. Die Polizei betonte, kein Beamter würde dazu auffordern, Wertsachen draußen zu deponieren, an Dritte zu übergeben oder Geld zu überweisen.

Mitunter gehen Betrüger der echten Polizei aber auch ins Netz. So wurde Anfang April in Wien ein 46-jähriger Mann zu drei Jahren unbedingte­r Haft verurteilt. Er und ein noch unbekannte­r Komplize hatten sich von Oktober bis Dezember 2015 als Kriminalbe­amte ausgegeben. Dabei stahlen sie einer Frau Schmuck im Wert von 17.000 Euro sowie Sparbücher.

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BILD: SN/APA/BARBARA GINDL Phantombil­d jenes Mannes, der als Polizist verkleidet eine Strafe kassierte.

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