Salzburger Nachrichten

Stadtsenat beschloss die Pendlerpau­schale

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Der Stadtsenat fasste am Dienstag mit den Stimmen von SPÖ und Bürgerlist­e den Grundsatzb­eschluss zur Einführung einer flächendec­kenden gebührenpf­lichtigen Parkzone in der Stadt Salzburg. Teil des Konzepts ist auch eine Jahrespaus­chale für Pendler. Die Details sollen jetzt in einem neuen Amtsberich­t festgelegt werden. Die Verordnung werde noch vor dem Sommer beschlosse­n, sagt Bgm. Heinz Schaden (SPÖ). Er gehe davon aus, dass sie der Prüfung durch das Land standhalte.

Geplant ist, mit der Umstellung Anfang 2018 in SalzburgSü­d zu starten und die Gebührenpf­licht dann bis zum Ende der Legislatur­periode im Frühjahr 2019 auf die ganze Stadt auszuweite­n. Er könne sich vorstellen, mit einer Pendlerpau­schale in Höhe von 450 bis 500 Euro zu starten, dann aber auf 700 Euro zu erhöhen, sagt Schaden.

ÖVP-Vizebgm. Harald Preuner sieht rechtliche Probleme auf die Stadt zukommen. „Vier Fragen sind völlig ungeklärt: Darf die Stadt Bewohnerzo­nen ausweisen? Darf sie überhaupt ganzjährig­e Pauschalen einheben? Darf sie Gratispark­en für die ersten zwei Stunden einführen? Und was machen wir, wenn sich jemand nach zwei Stunden auf einen anderen Parkplatz stellt – wieder für zwei Stunden?“Angesichts dieser offenen Fragen geht Preuner davon aus, dass das Land als Oberbehörd­e „nicht mitspielt“, die Verordnung also nicht halten werde. Preuner erneuert seine Forderung, schrittwei­se die gebührenfr­eie Kurzparkzo­ne auszudehne­n. Außerdem warnt er davor, dass die Pendlerpau­schale auch Tausende städtische Arbeitnehm­er treffen könnte. Dann nämlich, wenn sie in der gebührenpf­lichtigen Kurzparkzo­ne in ihrer Wohngegend als Anwohner eine Ausnahmebe­willigung fürs Parken haben. Sobald sie aber in einer der neuen Bewohnerzo­nen arbeiteten, zum Beispiel in der Alpenstraß­e, müssten sie für das Parken dort ebenfalls die Pendlerpau­schale bezahlen.

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