Stadtsenat beschloss die Pendlerpauschale
Der Stadtsenat fasste am Dienstag mit den Stimmen von SPÖ und Bürgerliste den Grundsatzbeschluss zur Einführung einer flächendeckenden gebührenpflichtigen Parkzone in der Stadt Salzburg. Teil des Konzepts ist auch eine Jahrespauschale für Pendler. Die Details sollen jetzt in einem neuen Amtsbericht festgelegt werden. Die Verordnung werde noch vor dem Sommer beschlossen, sagt Bgm. Heinz Schaden (SPÖ). Er gehe davon aus, dass sie der Prüfung durch das Land standhalte.
Geplant ist, mit der Umstellung Anfang 2018 in SalzburgSüd zu starten und die Gebührenpflicht dann bis zum Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2019 auf die ganze Stadt auszuweiten. Er könne sich vorstellen, mit einer Pendlerpauschale in Höhe von 450 bis 500 Euro zu starten, dann aber auf 700 Euro zu erhöhen, sagt Schaden.
ÖVP-Vizebgm. Harald Preuner sieht rechtliche Probleme auf die Stadt zukommen. „Vier Fragen sind völlig ungeklärt: Darf die Stadt Bewohnerzonen ausweisen? Darf sie überhaupt ganzjährige Pauschalen einheben? Darf sie Gratisparken für die ersten zwei Stunden einführen? Und was machen wir, wenn sich jemand nach zwei Stunden auf einen anderen Parkplatz stellt – wieder für zwei Stunden?“Angesichts dieser offenen Fragen geht Preuner davon aus, dass das Land als Oberbehörde „nicht mitspielt“, die Verordnung also nicht halten werde. Preuner erneuert seine Forderung, schrittweise die gebührenfreie Kurzparkzone auszudehnen. Außerdem warnt er davor, dass die Pendlerpauschale auch Tausende städtische Arbeitnehmer treffen könnte. Dann nämlich, wenn sie in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in ihrer Wohngegend als Anwohner eine Ausnahmebewilligung fürs Parken haben. Sobald sie aber in einer der neuen Bewohnerzonen arbeiteten, zum Beispiel in der Alpenstraße, müssten sie für das Parken dort ebenfalls die Pendlerpauschale bezahlen.