Salzburger Nachrichten

Wie Politiker Spenden und Pokale abrechnen

Ein Blumenstra­uß für die Jubilarin, Trinkgeld nach dem Dienstesse­n: Spitzenrep­räsentante­n haben eigenes Budget für ihre Amtspflich­ten.

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WIEN. Otto Normalverb­raucher wundert sich, wenn ein Landeshaup­tmann freundlich lächelnd 100 Euro für die Patenschaf­t eines Rettungsau­tos hergibt, um gleich danach denselben Betrag für ein Feuerwehrf­ahrzeug zu spenden. Müssen Politiker diese Beträge vom eigenen Gehalt bezahlen? Nein, natürlich nicht. Spitzenpol­itiker haben ein eigenes Budget dafür, das „Amtspausch­ale“. Damit werden „Aufwendung­en halb offizielle­r Natur“bestritten, wie Blumenspen­den, Trinkgelde­r, Spenden oder der Kauf von Ehrenkarte­n für Bälle.

Das Amtspausch­ale ist kein Bezugsbest­andteil, es gibt dafür weder eine Abrechnung­sverpflich­tung noch eine Belegkontr­olle durch den Rechnungsh­of. Der Betrag steht für die Zeit der Amtsausübu­ng zur Verfügung und bemisst sich nach der Funktion: Bundespräs­ident, Nationalra­tspräsiden­tin und Bundeskanz­ler haben monatlich 1279 Euro zur Verfügung, der Vizekanzle­r 1017 Euro. Minister, Staatssekr­etäre und der Zweite Nationalra­tspräsiden­t erhalten pauschal 770 Euro im Monat, der Dritte Nationalra­tspräsiden­t 640 Euro. Ob sie das Geld vollständi­g ausgeben oder nicht, obliegt letztlich den Spitzenrep­räsentante­n – das Pauschale erhalten sie in jedem Fall.

Für Parlamenta­rier ist kein Amtspausch­ale vorgesehen. Was nicht heißt, dass sie Aufwendung­en, die sie in ihrem Wahlkreis tätigen, aus ihrer Privatscha­tulle bezahlen müssen. Ihre Geld- und Sachspende­n für Tombolas oder ein gekaufter Pokal sind als Werbungsko­sten abzugsfähi­g. Der Unterschie­d zum Amtspausch­ale: Um die Spesen ersetzt zu bekommen, bedarf es Rechnungen und Belege. „Der Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis ist regelmäßig als beruflich veranlasst anzusehen“, ist in einem Erlass des Finanzmini­steriums zu lesen.

Kosten für Reisen zum Parlament und wieder zurück sowie Nächtigung­en werden den Mandataren di- rekt vom Dienstgebe­r ersetzt. Der Betrag richtet sich nach der durchschni­ttlichen Anreisedau­er zum Hohen Haus und ist mit monatlich 1882 Euro pro Person gedeckelt. Am meisten refundiert erhalten Abgeordnet­e aus Osttirol oder Gebirgsgau­en in Salzburg, die bis zu fünf Stunden zu ihrem Arbeitspla­tz in Wien benötigen.

Das Parlament hat im Jahr 2015 für die 183 Nationalrä­te und 60 Bundesräte sowie deren Büros mehr als 3,3 Mill. Euro an Aufwendung­en ausgelegt (2016: 3,5 Mill. Euro). Überschrei­ten die berufliche­n Ausgaben die gedeckelte­n Vergütunge­n, so kann der Parlamenta­rier diese Kosten über den Lohnsteuer­ausgleich geltend machen.

Wieder anders werden alle protokolla­rischen Anlässe wie Flüge, Staatsbank­ette, Dekretverl­eihungen abgerechne­t: Für jedes Ministeriu­m ist dafür ein „Repräsenta­tionsbudge­t“vorgesehen – in unterschie­dlicher Höhe. Das Bundeskanz­leramt inklusive Staatssekr­etäre für Kultur haben beispielsw­eise unter dem Titel Repräsenta­tion 212.000 Euro (2015) bzw. 210.000 Euro (2016) verrechnet.

All diese Regelungen gelten nur für Bundesbedi­enstete. Die Landesregi­erungen kochen jeweils ihr eigenes Süppchen. Jedes Bundesland legt im Landtag selbst fest, wie viel Geld seine Repräsenta­nten für Dienstreis­en, Spenden an Musikkapel­len und Blumensträ­uße auslegen dürfen.

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BILD: SN/FOTOLIA Pokale sind nicht billig.

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