Wie Politiker Spenden und Pokale abrechnen
Ein Blumenstrauß für die Jubilarin, Trinkgeld nach dem Dienstessen: Spitzenrepräsentanten haben eigenes Budget für ihre Amtspflichten.
WIEN. Otto Normalverbraucher wundert sich, wenn ein Landeshauptmann freundlich lächelnd 100 Euro für die Patenschaft eines Rettungsautos hergibt, um gleich danach denselben Betrag für ein Feuerwehrfahrzeug zu spenden. Müssen Politiker diese Beträge vom eigenen Gehalt bezahlen? Nein, natürlich nicht. Spitzenpolitiker haben ein eigenes Budget dafür, das „Amtspauschale“. Damit werden „Aufwendungen halb offizieller Natur“bestritten, wie Blumenspenden, Trinkgelder, Spenden oder der Kauf von Ehrenkarten für Bälle.
Das Amtspauschale ist kein Bezugsbestandteil, es gibt dafür weder eine Abrechnungsverpflichtung noch eine Belegkontrolle durch den Rechnungshof. Der Betrag steht für die Zeit der Amtsausübung zur Verfügung und bemisst sich nach der Funktion: Bundespräsident, Nationalratspräsidentin und Bundeskanzler haben monatlich 1279 Euro zur Verfügung, der Vizekanzler 1017 Euro. Minister, Staatssekretäre und der Zweite Nationalratspräsident erhalten pauschal 770 Euro im Monat, der Dritte Nationalratspräsident 640 Euro. Ob sie das Geld vollständig ausgeben oder nicht, obliegt letztlich den Spitzenrepräsentanten – das Pauschale erhalten sie in jedem Fall.
Für Parlamentarier ist kein Amtspauschale vorgesehen. Was nicht heißt, dass sie Aufwendungen, die sie in ihrem Wahlkreis tätigen, aus ihrer Privatschatulle bezahlen müssen. Ihre Geld- und Sachspenden für Tombolas oder ein gekaufter Pokal sind als Werbungskosten abzugsfähig. Der Unterschied zum Amtspauschale: Um die Spesen ersetzt zu bekommen, bedarf es Rechnungen und Belege. „Der Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis ist regelmäßig als beruflich veranlasst anzusehen“, ist in einem Erlass des Finanzministeriums zu lesen.
Kosten für Reisen zum Parlament und wieder zurück sowie Nächtigungen werden den Mandataren di- rekt vom Dienstgeber ersetzt. Der Betrag richtet sich nach der durchschnittlichen Anreisedauer zum Hohen Haus und ist mit monatlich 1882 Euro pro Person gedeckelt. Am meisten refundiert erhalten Abgeordnete aus Osttirol oder Gebirgsgauen in Salzburg, die bis zu fünf Stunden zu ihrem Arbeitsplatz in Wien benötigen.
Das Parlament hat im Jahr 2015 für die 183 Nationalräte und 60 Bundesräte sowie deren Büros mehr als 3,3 Mill. Euro an Aufwendungen ausgelegt (2016: 3,5 Mill. Euro). Überschreiten die beruflichen Ausgaben die gedeckelten Vergütungen, so kann der Parlamentarier diese Kosten über den Lohnsteuerausgleich geltend machen.
Wieder anders werden alle protokollarischen Anlässe wie Flüge, Staatsbankette, Dekretverleihungen abgerechnet: Für jedes Ministerium ist dafür ein „Repräsentationsbudget“vorgesehen – in unterschiedlicher Höhe. Das Bundeskanzleramt inklusive Staatssekretäre für Kultur haben beispielsweise unter dem Titel Repräsentation 212.000 Euro (2015) bzw. 210.000 Euro (2016) verrechnet.
All diese Regelungen gelten nur für Bundesbedienstete. Die Landesregierungen kochen jeweils ihr eigenes Süppchen. Jedes Bundesland legt im Landtag selbst fest, wie viel Geld seine Repräsentanten für Dienstreisen, Spenden an Musikkapellen und Blumensträuße auslegen dürfen.