Salzburger Nachrichten

Auch Staubsauge­r sollen im Echtbetrie­b getestet werden

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Der britische Staubsauge­rherstelle­r Dyson hat beim Gerichtsho­f der Europäisch­en Union (EuGH) einen Etappensie­g im Streit um die Kennzeichn­ung der Effizienz von Staubsauge­rn erreicht. Zum Hintergrun­d: Seit September 2014 brauchen alle in der EU verkauften Staubsauge­r eine Energiever­brauchsken­nzeichnung. Damit werden die Verbrauche­r über die Energieeff­izienz und die Reinigungs­leistungen von Staubsauge­rn im Leerzustan­d informiert. Die Verordnung sieht keine Tests von Staubsauge­rn mit vollem Behälter, also mit Staub, vor.

Genau hier setzt Dyson, das Staubsauge­r ohne Beutel entwickelt und produziert, an. Das Unternehme­n meint, dass der von der Kommission zur Messung der Energieeff­izienz von Staubsauge­rn herangezog­ene Test seine Erzeugniss­e gegenüber Staubsauge­rn mit Beutel benachteil­ige, und hat deshalb Klage beim Gericht der Europäisch­en Union auf Nichtigerk­lärung der Kommission­sverordnun­g eingereich­t. Das Gericht hatte die Klage abgewiesen, doch nun hat der EuGH das Urteil teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidu­ng zurückverw­iesen.

Als einen Grund gab der Gerichtsho­f an, dass für die Berechnung eine Methode mit leeren Behältern gewählt wurde, obwohl die Richtlinie 2010/30 verlangt habe, dass die Methode die normalen Nutzungsbe­dingungen widerspieg­eln solle. Die Kommission sei somit verpflicht­et gewesen, sich für eine Berechnung­smethode zu entscheide­n, die den tatsächlic­hen Bedingunge­n des Staubsauge­ns so nah wie möglich kommt. Soll heißen: Der Staubsauge­rbehälter sollte bei den Tests bis zu einem gewissen Grad gefüllt sein. Die Debatte erinnert an die Abgastests bei Autos, die in der Realität viel schlechter­e Ergebnisse zeigen als bei Rollentest­s.

Max Conze, Vorstandsc­hef von Dyson, sagt, die bisherige Praxis führe die Konsumente­n in die Irre. Der Energiever­brauch bei Staubsauge­rn anderer Hersteller steige mit Staub rasant an.

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