Auch Staubsauger sollen im Echtbetrieb getestet werden
Der britische Staubsaugerhersteller Dyson hat beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einen Etappensieg im Streit um die Kennzeichnung der Effizienz von Staubsaugern erreicht. Zum Hintergrund: Seit September 2014 brauchen alle in der EU verkauften Staubsauger eine Energieverbrauchskennzeichnung. Damit werden die Verbraucher über die Energieeffizienz und die Reinigungsleistungen von Staubsaugern im Leerzustand informiert. Die Verordnung sieht keine Tests von Staubsaugern mit vollem Behälter, also mit Staub, vor.
Genau hier setzt Dyson, das Staubsauger ohne Beutel entwickelt und produziert, an. Das Unternehmen meint, dass der von der Kommission zur Messung der Energieeffizienz von Staubsaugern herangezogene Test seine Erzeugnisse gegenüber Staubsaugern mit Beutel benachteilige, und hat deshalb Klage beim Gericht der Europäischen Union auf Nichtigerklärung der Kommissionsverordnung eingereicht. Das Gericht hatte die Klage abgewiesen, doch nun hat der EuGH das Urteil teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Als einen Grund gab der Gerichtshof an, dass für die Berechnung eine Methode mit leeren Behältern gewählt wurde, obwohl die Richtlinie 2010/30 verlangt habe, dass die Methode die normalen Nutzungsbedingungen widerspiegeln solle. Die Kommission sei somit verpflichtet gewesen, sich für eine Berechnungsmethode zu entscheiden, die den tatsächlichen Bedingungen des Staubsaugens so nah wie möglich kommt. Soll heißen: Der Staubsaugerbehälter sollte bei den Tests bis zu einem gewissen Grad gefüllt sein. Die Debatte erinnert an die Abgastests bei Autos, die in der Realität viel schlechtere Ergebnisse zeigen als bei Rollentests.
Max Conze, Vorstandschef von Dyson, sagt, die bisherige Praxis führe die Konsumenten in die Irre. Der Energieverbrauch bei Staubsaugern anderer Hersteller steige mit Staub rasant an.