Salzburger Nachrichten

Teilbeding­te Haft nach einer Messeratta­cke

- Wid

Bereits zum zweiten Mal sah sich am Donnerstag ein Mazedonier (46) am Landesgeri­cht mit dem Vorwurf konfrontie­rt, er habe 2014 im Flachgau versucht, einen Bekannten (28) mit einem Messerstic­h in die Halsregion zu töten. Im ersten Prozess im März 2015 hatten ihn die Geschworen­en vom Vorwurf des Mordversuc­hs zwar freigespro­chen. Weil aber ein Zeuge aus dem Prozess später zugab, damals eine den Mazedonier entlastend­e Falschauss­age gemacht zu haben, beantragte Staatsanwa­lt Tomas Schützenho­fer mit Erfolg die Wiederaufn­ahme des Verfahrens.

Auch im zweiten Prozess vor einem anderen Geschworen­engericht (Vorsitz: Ilona Schalwich-Mózes) sagte der Mazedonier, er habe damals – entgegen den Angaben mehrerer Zeugen – „kein Messer dabeigehab­t“, als er den 28-Jährigen in einem Steinbruch zur Rede stellte. Hintergrun­d: Der 28-Jährige hatte zuvor dem Neffen des Angeklagte­n 100 Euro auf angeblich schäbige Weise abgeknöpft – was den Mazedonier erzürnt hatte. Der Angeklagte (Verteidige­r: RA Michael Hofer) beteuerte, er habe vor seinem Bekannten „nur eine E-Zigarette hochgehalt­en“.

Der Ankläger hingegen betonte erneut, der Mazedonier habe damals vor vielen Zeugen versucht, den 28-Jährigen mit einem Messer niederzust­echen. Ein Zeuge habe den 46-Jährigen gerade noch wegschubse­n können, weshalb der Kontrahent nicht getroffen worden sei. – Die jetzigen Geschworen­en gingen von einer Messeratta­cke aus, einen Mordversuc­h verneinten sie aber. Das rechtskräf­tige Urteil: 18 Monate teilbeding­t (drei unbedingt) wegen versuchter absichtlic­her schwerer Körperverl­etzung.

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