Teilbedingte Haft nach einer Messerattacke
Bereits zum zweiten Mal sah sich am Donnerstag ein Mazedonier (46) am Landesgericht mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe 2014 im Flachgau versucht, einen Bekannten (28) mit einem Messerstich in die Halsregion zu töten. Im ersten Prozess im März 2015 hatten ihn die Geschworenen vom Vorwurf des Mordversuchs zwar freigesprochen. Weil aber ein Zeuge aus dem Prozess später zugab, damals eine den Mazedonier entlastende Falschaussage gemacht zu haben, beantragte Staatsanwalt Tomas Schützenhofer mit Erfolg die Wiederaufnahme des Verfahrens.
Auch im zweiten Prozess vor einem anderen Geschworenengericht (Vorsitz: Ilona Schalwich-Mózes) sagte der Mazedonier, er habe damals – entgegen den Angaben mehrerer Zeugen – „kein Messer dabeigehabt“, als er den 28-Jährigen in einem Steinbruch zur Rede stellte. Hintergrund: Der 28-Jährige hatte zuvor dem Neffen des Angeklagten 100 Euro auf angeblich schäbige Weise abgeknöpft – was den Mazedonier erzürnt hatte. Der Angeklagte (Verteidiger: RA Michael Hofer) beteuerte, er habe vor seinem Bekannten „nur eine E-Zigarette hochgehalten“.
Der Ankläger hingegen betonte erneut, der Mazedonier habe damals vor vielen Zeugen versucht, den 28-Jährigen mit einem Messer niederzustechen. Ein Zeuge habe den 46-Jährigen gerade noch wegschubsen können, weshalb der Kontrahent nicht getroffen worden sei. – Die jetzigen Geschworenen gingen von einer Messerattacke aus, einen Mordversuch verneinten sie aber. Das rechtskräftige Urteil: 18 Monate teilbedingt (drei unbedingt) wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung.