Wahlkampfkosten Wer sich einen Wahlkampf leisten kann
Aus finanzieller Sicht würde eine vorgezogene Neuwahl zwei Parteien auf dem falschen Fuß erwischen: die FPÖ und die Grünen – die zudem innerparteilich gewaltige Probleme haben. Beide Parteien investierten 2016 eine Menge Geld in den fast das ganze Jahr dauernden Bundespräsidentschaftswahlkampf mit seinen drei Wahlgängen. Entsprechend leer dürften ihre Wahlkampfkassen sein. Denn bei Bundespräsidentschaftswahlen gibt es keine Wahlkampfkostenrückerstattung. Für SPÖ und ÖVP dagegen war es zwar ein Schock, dass ihre Kandidaten schon im ersten Wahlgang scheiterten. Zugleich mussten sie kein Geld mehr für die Stichwahlen lockermachen. Die Abrechnung der Wahlkampfkosten für Rudolf Hundstorfer und Andreas Khol wurden bereits vom Rechnungshof geprüft. Demnach steckte die ÖVP 4,3 Mill. Euro in den Khol-Wahlkampf, die SPÖ (inklusive der sozialdemokratischen Gewerkschafter) investierte 3,35 Mill. Euro in den Hundstorfer-Wahlkampf. Dazu kamen in beiden Fällen private Spenden. Die FPÖ hat nach eigenen Angaben Norbert Hofers Wahlkampf ausschließlich aus Parteimitteln finanziert – und dafür in Summe rund sechs Mill. Euro ausgegeben. Die Prüfung durch den Rechnungshof läuft noch. Das trifft auch auf das Budget von Bundespräsident Alexander Van der Bellen zu. Die Grünen haben – ebenfalls nach eigenen Angaben – 2,11 Mill. Euro aus Parteimitteln plus Sachspenden im Wert von 1,16 Mill. Euro für den Wahlkampf ihres Ex-Chefs bereitgestellt. Die Mittel aus Privatspenden waren etwa ebenso hoch. Bei Wahlen gilt seit dem Parteiengesetz 2012 eine Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Mill. Euro. Bei Überschreitungen drohen Geldstrafen, wie sie SPÖ, ÖVP und Team Stronach nach der Nationalratswahl sowie die niederösterreichische ÖVP nach der Landtagswahl 2013 bezahlen mussten. Eine klassische Wahlkampfkostenrückerstattung gibt es bei Nationalratswahlen nicht mehr, allerdings wurde im Gegenzug die Parteienförderung massiv erhöht.