Salzburger Nachrichten

SPÖ und ÖVP schmieden einen Kompromiss

Hufschmied ist künftig kein geregeltes Gewerbe mehr, für einen großen Wurf reichte es nicht.

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WIEN. Die Reform der Gewerbeord­nung (GewO) bleibt weit hinter den ursprüngli­ch ambitionie­rten Ansagen der Koalition zurück. Am Donnerstag machten SPÖ und ÖVP einen letzten Anlauf für einen Kompromiss, der über das hinausgeht, worauf man sich bereits Ende April geeinigt hatte. Mit überschaub­arem Erfolg, letztlich reichte es nur mehr für kosmetisch­e Korrekture­n.

Die einzige Änderung, zu der man sich im Wirtschaft­sausschuss des Nationalra­ts durchringe­n konnte, betrifft den Huf- und Klauenbesc­hlag. Der ist in Zukunft kein geregeltes Gewerbe mehr, sondern frei zugänglich. Die SPÖ biss mit ihrer Forderung des einheitlic­hen Gewerbesch­eins (Single Licence) bei ebendiesen freien Gewerben beim Koalitions­partner auf Granit. Noch Mitte Mai war die SPÖ optimistis­ch, mehr erreichen zu können. Damals war die Causa wegen des Wechsels an der ÖVP-Spitze und des Fehlens der nötigen Zustimmung der Opposition zum One-Stop-Shop-Prinzip bei der Genehmigun­g von Betriebsan­lagen an den Wirtschaft­sausschuss zurückverw­iesen worden.

SPÖ-Chefverhan­dler Christoph Matznetter machte sich für die Single Licence stark. Wer ein freies oder reglementi­ertes Gewerbe anmeldet, sollte auch jedes andere der 440 freien Gewerbe ausüben dürfen. Die ÖVP blockte diesen Wunsch mit dem Hinweis ab, dass Gewerbetre­ibende künftig über die sogenannte­n Nebenrecht­e ohnehin andere Gewerbe ausüben können, sofern diese Tätigkeit bei reglementi­erten Gewerben nicht mehr als 15 Prozent, bei freien Gewerben 30 Prozent des Jahresumsa­tzes ausmacht. Warum es mit dem einheitlic­hen Gewerbesch­ein nichts wurde, ist schnell erklärt, es geht um die Einnahmen für die Wirtschaft­skammer. Denn Unternehme­n müssen damit weiter für jeden Gewerbesch­ein Kammerumla­ge zahlen, das sichert den Fachverbän­den die Basisfinan­zierung. Die ÖVP führte zudem ins Treffen, dass an der Zuordnung zu den Fachverbän­den auch die Kollektivv­erträge hängen, das wollte man nicht anrühren.

Die Reform beschränkt sich also darauf, dass man 21 Teilgewerb­e abgeschaff­t hat, 20 wurden zu freien, eines (der Erdbau) wird in das reglementi­erte Gewerbe des Baumeister­s integriert. Die Anmeldung von Gewerben ist künftig gebührenfr­ei.

Nichts wurde es auch mit dem One-Stop-Shop-Prinzip des Betriebsan­lagenrecht­s. Die Genehmigun­g nach Naturschut­z- und Gewerberec­ht hätte im Zuge eines Verfahrens und mit einem Bescheid erteilt werden sollen. Doch für eine derartige Änderung wäre eine Verfassung­smehrheit nötig gewesen, die Zustimmung der Grünen war aber nicht zu bekommen.

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