SPÖ und ÖVP schmieden einen Kompromiss
Hufschmied ist künftig kein geregeltes Gewerbe mehr, für einen großen Wurf reichte es nicht.
WIEN. Die Reform der Gewerbeordnung (GewO) bleibt weit hinter den ursprünglich ambitionierten Ansagen der Koalition zurück. Am Donnerstag machten SPÖ und ÖVP einen letzten Anlauf für einen Kompromiss, der über das hinausgeht, worauf man sich bereits Ende April geeinigt hatte. Mit überschaubarem Erfolg, letztlich reichte es nur mehr für kosmetische Korrekturen.
Die einzige Änderung, zu der man sich im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats durchringen konnte, betrifft den Huf- und Klauenbeschlag. Der ist in Zukunft kein geregeltes Gewerbe mehr, sondern frei zugänglich. Die SPÖ biss mit ihrer Forderung des einheitlichen Gewerbescheins (Single Licence) bei ebendiesen freien Gewerben beim Koalitionspartner auf Granit. Noch Mitte Mai war die SPÖ optimistisch, mehr erreichen zu können. Damals war die Causa wegen des Wechsels an der ÖVP-Spitze und des Fehlens der nötigen Zustimmung der Opposition zum One-Stop-Shop-Prinzip bei der Genehmigung von Betriebsanlagen an den Wirtschaftsausschuss zurückverwiesen worden.
SPÖ-Chefverhandler Christoph Matznetter machte sich für die Single Licence stark. Wer ein freies oder reglementiertes Gewerbe anmeldet, sollte auch jedes andere der 440 freien Gewerbe ausüben dürfen. Die ÖVP blockte diesen Wunsch mit dem Hinweis ab, dass Gewerbetreibende künftig über die sogenannten Nebenrechte ohnehin andere Gewerbe ausüben können, sofern diese Tätigkeit bei reglementierten Gewerben nicht mehr als 15 Prozent, bei freien Gewerben 30 Prozent des Jahresumsatzes ausmacht. Warum es mit dem einheitlichen Gewerbeschein nichts wurde, ist schnell erklärt, es geht um die Einnahmen für die Wirtschaftskammer. Denn Unternehmen müssen damit weiter für jeden Gewerbeschein Kammerumlage zahlen, das sichert den Fachverbänden die Basisfinanzierung. Die ÖVP führte zudem ins Treffen, dass an der Zuordnung zu den Fachverbänden auch die Kollektivverträge hängen, das wollte man nicht anrühren.
Die Reform beschränkt sich also darauf, dass man 21 Teilgewerbe abgeschafft hat, 20 wurden zu freien, eines (der Erdbau) wird in das reglementierte Gewerbe des Baumeisters integriert. Die Anmeldung von Gewerben ist künftig gebührenfrei.
Nichts wurde es auch mit dem One-Stop-Shop-Prinzip des Betriebsanlagenrechts. Die Genehmigung nach Naturschutz- und Gewerberecht hätte im Zuge eines Verfahrens und mit einem Bescheid erteilt werden sollen. Doch für eine derartige Änderung wäre eine Verfassungsmehrheit nötig gewesen, die Zustimmung der Grünen war aber nicht zu bekommen.