Wie sich Opfer von Web-Attacken wehren können
Die Meinungsfreiheit legitimiert nicht alles. Wichtig ist nur, dass man ohne Zuwarten handelt.
INNSBRUCK. Angriffe im Internet bringen die Betroffenen oft zur Verzweiflung – entsteht bei ihnen doch ein Gefühl der Ohnmacht gegen kaum entfernbare Äußerungen und nicht greifbare Nicknames auf weltweit agierenden Web-Portalen. Laut dem Innsbrucker Medienrechtler Simon Tonini ist Wegschauen aber die falsche Cyberstrategie. „Ohne gezieltes Vorgehen gegen die Täter wird es nur immer schlimmer. Schon wegen der weiten Verbreitung solcher Diffamierungen ist angeraten, alles zu versuchen, um diese einzudämmen.“Die Möglichkeiten der Abwehr sind so breit wie die der Angriffe. So legitimiert die Freiheit der Meinungsäußerung eben beileibe nicht alles. Anwalt Tonini: „Ein weitverbreiteter Irrglaube. Die Grenzen sind rechtlich klar umrissen.“
Demnach beginnen sie schon bei der Verbreitung von unwahren Behauptungen über bestimmte Personen und erstrecken sich weiter auf Beleidigungen, Verunglimpfungen und Verspottungen. Problematisch sind zudem auch Postings, die ohne Zustimmung des Betroffenen Informationen aus dessen Intim- oder Familienbereich offenlegen.
So umfasst der Persönlichkeitsschutz die Würde und Ehre einer Person – und somit dessen Öffentlichkeitsbild. Die weitverbreitete Unsitte, über Falschnamen im Internet aufzutreten, ist übrigens seit einiger Zeit ebenso ein Fall für das Strafgesetzbuch. Der Medienrechtler: „Wer Fake Accounts verwendet und suggeriert, dass er eine andere Person sei, macht sich strafbar.“ Portalbetreiber sind in diesem Zusammenhang auch zivilrechtlich verpflichtet, Namen und Adresse des Account-Inhabers preiszugeben, wenn ein Betroffener ein rechtliches Interesse (Verfolgung) daran bescheinigt und diese Daten für den Portalbetreiber verfügbar sind.
Bei Google gibt es hierzu ein elektronisches Formular, in dem man rechtswidrige Inhalte bekannt geben und um Löschung ansuchen kann. Facebook agiert laut Tonini in dieser Hinsicht bislang noch restriktiv. Ganz frische Urteile ließen jedoch „eine leichtere Handhabe erhoffen“. Ansonsten kann man gegen Beleidiger und Verfolger zivilund strafrechtlich vorgehen. Aus Diffamierung und Kreditschädigung oder aus der Veröffentlichung von intimen Informationen resultiert ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Geschädigten. Zudem sind Schadenersatzansprüche denkbar. Auch die Veröffentlichung von Personenfotos kann kostspielig enden, wenn der Abgebildete verunglimpft wird. Üble Nachrede oder Verleumdung können zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen.
Übrigens: Wer eine Person über das Internet beharrlich verfolgt und in dessen Leben stark beeinträchtigt, riskiert eine Stalking-Anklage.