Bombendrohung im Zug: Spaß oder Ernst?
Eine 21-Jährige hinterließ in einem Zugabteil einen Zettel mit der Aufschrift „Bombe“. Die folgende Evakuierung sei nicht ihre Absicht gewesen.
Wie nah Spaß und Ernst beisammenliegen, zeigen die Beweismittel: Als Richter Christian Ureutz eine leere Colaflasche aus einem Beutel fischt und diese trocken mit den Worten „Vanillegeschmack“kommentiert, müssen auch die Schöffen schmunzeln. Angeblich soll es nur eine Handlung aus Spaß gewesen sein, die am Freitagvormittag am Salzburger Landesgericht verhandelt wurde.
Im Jänner 2015 hatte eine heute 21-jährige Frau einen Zettel mit der Aufschrift „Bombe“in einem Zugabteil am Salzburger Hauptbahnhof hinterlassen. Bei einer Blödelei während der Zugfahrt habe sie den Zettel angefertigt, sagt die Kellnerin am Freitag. „Ich habe Bombe geschrieben und das Blatt auf meine Freundin geworfen. ,Ich spreng dich‘, habe ich gesagt.“Das sei in dem Moment sehr lustig gewesen, auch ein anderer Fahrgast habe mitgelacht.
Weniger lustig fand den Zettel eine Reinigungskraft, die das Abteil nach der Zugfahrt aufräumte. Sie entdeckte das Blatt und ver- ständigte die Polizei. Die Exekutive ließ den Bahnhof evakuieren und großräumig absperren. Die Aufregung war groß, bis schließlich Sprengstoffexperten Entwarnung geben konnten. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Vorfall den Straftatbestand des Landzwanges. Der Richter erklärt diesen noch einmal der Angeklagten. „Dafür müssen 800 Personen vorsätzlich in Furcht und Unruhe versetzt werden.“
Das sei der 21-jährigen Mutter zweier Kinder erst bewusst geworden, als sie von dem Vorfall schließlich in den Medien erfuhr. „Ich habe mir eh gedacht, dass ich anrufen sollte, um zu sagen, dass es nicht ernst gemeint war. Aber dann habe ich gehört, dass man für so etwas mehrere Jahre Haft bekommen kann. Und dann habe ich doch nichts gesagt.“Als ihre Fingerabdrücke schließlich wegen eines anderen Deliktes abgenommen wurden, kam ihr die Polizei auf die Spur.
Die Frau bestreitet die Version der Ermittler und der Staatsanwaltschaft, wonach sie den Zettel gezielt auf einem Tisch platziert habe. „Vor dem Aussteigen haben wir den ganzen Müll zusammengepackt und in einen Mistkübel geschmissen. Ob der Zettel dabei herausgefallen ist oder nicht, kann ich nicht sagen.“
Die Polizei hatte damals den Inhalt des Mistkübels gesichert, auch besagte Vanille-Cola-Flasche. Verdächtig kommt Richter Ureutz vor, dass der Zettel mit der Aufschrift „Bombe“im Gegensatz zu dem anderen Papier nicht zerknittert war. Wurde er nun platziert oder nicht? Dem Antrag auf das Hören weiterer Zeugen, um diese Frage zu erörtern, gibt der Richter aber nicht statt. Die Frau wurde im Zweifel freigesprochen. „Für Ihre Zukunft haben Sie hoffentlich etwas gelernt“, sagt der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Für den Tatbestand müssen Sie 800 Personen in Furcht versetzen.“