Höchstrichter stützen weiter Kreditnehmer
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun ein weiteres Urteil gefällt, das Kreditnehmern wegen der negativen Zinsentwicklung einen Anspruch auf Rückzahlung zu viel bezahlter Zinsen einräumt. In dem am Mittwoch vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) bekannt gemachten Urteil wird festgestellt, eine Bank dürfe bei einem Kreditvertrag mit variablen Zinsen keine Zinsuntergrenze einziehen, ohne gleichzeitig die Bandbreite nach oben zu begrenzen. „Eine Zinsuntergrenze im Kreditvertrag ist ohne eine Obergrenze gesetzwidrig“, betont der VKI.
Beklagte Bank war die Bank Austria, der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Die Wiener UniCredit-Tochter hat ihren Kunden 2016 Kredite mit einer Zinsuntergrenze, aber ohne Zinsobergrenze verkauft.
VKI-Juristin Beate Gelbmann erläutert den Hintergrund der OGH-Entscheidung: „Der Unterschied zu den jüngst ergangenen Urteilen zu dieser Thematik besteht darin, dass hier bereits im Vertrag selbst eine Zinsuntergrenze vereinbart war, während bei den anderen Fällen die Banken nachträglich und einseitig diese Untergrenze eingezogen hatten. Der OGH sagt nun deutlich, dass bei Verbrauchergeschäften auch eine solche Klausel im Vertrag selbst unzulässig ist. Auch der immer wieder von der Bankenbranche vorgebrachten Rechtfertigung wegen wirtschaftlicher Notwendigkeit hat der OGH eine eindeutige Abfuhr erteilt.“
Wie berichtet, rechnet die Nationalbank damit, dass Kreditnehmer einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag zurückerhalten.