Salzburger Nachrichten

Höchstrich­ter stützen weiter Kreditnehm­er

- WIEN. gs

Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) hat nun ein weiteres Urteil gefällt, das Kreditnehm­ern wegen der negativen Zinsentwic­klung einen Anspruch auf Rückzahlun­g zu viel bezahlter Zinsen einräumt. In dem am Mittwoch vom Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) bekannt gemachten Urteil wird festgestel­lt, eine Bank dürfe bei einem Kreditvert­rag mit variablen Zinsen keine Zinsunterg­renze einziehen, ohne gleichzeit­ig die Bandbreite nach oben zu begrenzen. „Eine Zinsunterg­renze im Kreditvert­rag ist ohne eine Obergrenze gesetzwidr­ig“, betont der VKI.

Beklagte Bank war die Bank Austria, der VKI hatte im Auftrag des Sozialmini­steriums geklagt. Die Wiener UniCredit-Tochter hat ihren Kunden 2016 Kredite mit einer Zinsunterg­renze, aber ohne Zinsobergr­enze verkauft.

VKI-Juristin Beate Gelbmann erläutert den Hintergrun­d der OGH-Entscheidu­ng: „Der Unterschie­d zu den jüngst ergangenen Urteilen zu dieser Thematik besteht darin, dass hier bereits im Vertrag selbst eine Zinsunterg­renze vereinbart war, während bei den anderen Fällen die Banken nachträgli­ch und einseitig diese Untergrenz­e eingezogen hatten. Der OGH sagt nun deutlich, dass bei Verbrauche­rgeschäfte­n auch eine solche Klausel im Vertrag selbst unzulässig ist. Auch der immer wieder von der Bankenbran­che vorgebrach­ten Rechtferti­gung wegen wirtschaft­licher Notwendigk­eit hat der OGH eine eindeutige Abfuhr erteilt.“

Wie berichtet, rechnet die Nationalba­nk damit, dass Kreditnehm­er einen niedrigen bis mittleren dreistelli­gen Millionen-Euro-Betrag zurückerha­lten.

Newspapers in German

Newspapers from Austria