Salzburger Nachrichten

Gesundheit­srisiken im Haus steigen

Bedenklich­e Chemikalie­n stecken oft in Bauprodukt­en. Ohne Hinweis.

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Es riecht chemisch, es macht Kopfweh und erzeugt Schwindel. Das kann passieren, wenn man sich in neuen Räumen aufhält, in denen schlechte Luft herrscht. Das rührt oft daher, dass Bauprodukt­e eingesetzt wurden, die nicht den europäisch­en Gesundheit­sstandards entspreche­n. Darauf weist die aktuelle Untersuchu­ng des deutschen Umweltbund­esamts (UBA) hin.

Maria Krautzberg­er, Präsidenti­n des UBA, warnt daher vor möglichen Gesundheit­srisiken. „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergart­en: Die EU darf bei Bauprodukt­en keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschu­tz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukt­e der Gesundheit schaden oder nicht.“Hintergrun­d der Kritik ist ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH), das es den Mitgliedss­taaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukt­e strengere nationale Anforderun­gen zum Schutz der Gesundheit zu stellen.

Bis 2016 herrschten strenge Richtlinie­n, was den Einsatz von flüchtigen organische­n Verbindung­en angelangt. Diese können in Fußbodenbe­lägen, Lacken oder Dämmstoffe­n enthalten sein. In hohen Konzentrat­ionen können sie Kopfschmer­zen, Müdigkeit, Schlafstör­ungen und Reizungen der Atemwege hervorrufe­n. Auch eine Minderung der Leistungsf­ähigkeit kann eintreten, sodass man sich andauernd abgeschlag­en fühlt.

Die EU-Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlic­hen CE-Kennzeichn­ung von Bauprodukt­en um gesundheit­liche Aspekte vorgelegt. Der Vorschlag lässt jedoch Emissionen von diesen organische­n Verbindung­en (VOC) aus Lösemittel­n und anderen chemischen Hilfsstoff­en zu, ohne dies zu kennzeichn­en.

„Da wir uns mehr als 80 Prozent der Zeit in Innenräume­n aufhalten, sehen wir das vom Umweltbund­esamt sehr kritisch. Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r müssen erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukt­e in Wohnung, Kindergart­en und Büro gesundheit­lich unbedenkli­ch sind“, sagt Krautzberg­er. Dafür brauche man eine eindeutige Kennzeichn­ung wie etwa beim Brandschut­z.

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