Das Hauen und Stechen wird teuer
Der Swap-Prozess wird heute am Landesgericht fortgesetzt. Sechs von acht Anwälten werden noch einmal alles daran setzen, ein rasches Urteil abzuwenden. Auf den Schöffensenat werden daher einige Anträge einprasseln. Zudem soll die Stadt ein neues Rechtsgutachten von Uniprofessoren in der Tasche haben.
Die vorsitzende Richterin hat bereits durchscheinen lassen, dass sie kein unnötig langes Verfahren wünscht – vor allem in Hinblick auf jene, die sich ihren Anwalt aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Denn das Hauen und Stechen wird mit jedem Tag teurer.
Bei den Akteuren der Stadt geht die Stadtgemeinde in Vorleistung. Rund 700.000 Euro sind bisher an Anwaltsund Verfahrenskosten angefallen – und das vor Prozessbeginn. Hier ist also noch kein einziger der bisher 16 Verhandlungstage abgerechnet. Für einen achtstündigen Tag in der Streitverhandlung vor einem Schöffensenat fallen tarifmäßig rund 6000 Euro an Rechtsanwaltskosten an. Hinzu kommt ein Erfolgshonorar von 50 Prozent im Falle eines Freispruchs – je nach Vereinbarung freilich. Quasi im Vorbeigehen wurde im Swap-Prozess bekannt, dass die Stadt im Oktober 2013 ein sechsstündiges „Derivate-Coaching“um 3000 Euro gebucht hat. Da lag die Übertragung der „Kuckuckseier“an das Land bereits sechs Jahre zurück und die Ermittlungen der Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft hatten längst Fahrt aufgenommen. Ein Blick auf die Anwaltskosten der Stadt zeigt, was hier bisher so abgerechnet wurde: Die Stundensätze für die beauftragten Rechtsvertreter liegen bei 270 bis 280 Euro netto. Wobei das in Salzburger Anwaltskreisen nicht einmal als besonders hoher Tarif gilt. Ein zehnminütiges Telefongespräch zwischen Klient und Rechtsanwalt wird mit 54 Euro brutto verrechnet. Ein E-Mail mit einem Zeitaufwand von 15 Minuten schlägt mit 81 Euro zu Buche. Ein Schriftsatz mit 30 Minuten Zeitaufwand macht 162 Euro brutto. Eine zweistündige Besprechung im Magistrat Salzburg: 648 Euro plus rund 1000 Euro Anfahrtskosten und Vergütung für die Reisezeit. Hinzu kommen Kosten für Aktenstudium, Eingaben im Strafverfahren, das Aufsetzen diverser Schriftsätze, Prüfung der Beschlüsse des Oberlandesgerichts Wien.
Richtig skurril wird es aber erst, wenn man sich ansieht, was Stadt und Land Salzburg hier gegenseitig verpulvern. Denn neben dem Strafverfahren existiert ja noch das Zivilverfahren. Das Land hat im Oktober 2015 Klage gegen die Stadt eingereicht, weil durch die Übernahme der Swaps 2007 ein Millionenschaden entstanden sein soll. Allein die Gerichtsgebühr für die Einbringung der Klage belief sich auf 56.000 Euro. Die Anwaltskosten auf Seiten der Stadt Salzburg in diesem Zivilverfahren liegen bereits bei 20.000 Euro.