EuGH kippt Flug-Abkommen
Der Europäische Gerichtshof untersagt der EU, das geplante Abkommen mit Kanada zum Austausch von Fluggastdaten zu fixieren. Wegen der Grundrechte muss nachverhandelt werden.
Das mit Kanada geplante Abkommen über die persönlichen Daten von Flugpassagieren greift zu stark in die Privatsphäre des Einzelnen ein und bietet Betroffenen zu wenig Rechtssicherheit. Zu diesem Schluss kam der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg in einem Gutachten, welches das Europäische Parlament in Auftrag gegeben hatte. Die EU-Richter folgten damit dem Vorschlag des Generalanwalts von September 2016. Der EuGH stellte in dem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten fest, dass das bereits 2014 ausverhandelte Abkommen „in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden darf“.
Grundsätzlich halten die EURichter allerdings die systematische Übermittlung, Speicherung und Verwendung sämtlicher Fluggastdaten durch die Strafverfolgungsbehörden für zulässig, um auf diese Weise Terrorismus und schwere grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpfen zu können.
Zu Fluggastdaten gehören Informationen wie der Name des Fluggastes, seine Zahlungs- und Reisedaten sowie Sitznummern und Gepäckangaben. Zudem werden zum Teil auch Passnummern, das Geburtsdatum und Informationen zu besonderen Mahlzeit-Wünschen gespeichert. Letztere können Hinweise auf die Religionszugehörigkeit oder Erkrankungen geben – etwa dann, wenn Reisende bei der Buchung eine „muslimische Mahlzeit“oder „glutenfreie Kost“bestellen. In der Fachsprache wird die Abkürzung PNR (engl. Passenger Name Record) verwendet.
Es war das erste Mal, dass der Europäische Gerichtshof darüber zu urteilen hatte, ob eine geplante internationale Übereinkunft mit der Grundrechtecharta der EU übereinstimmt. Bei seiner Prüfung legte das Gericht strenge Maßstäbe an. Defizite werden dabei vor allem auf kanadischer Seite gesehen, wie auch die deutsche Bundesregierung in einer ersten Reaktion hervorhob. So müsste die Verwendung der Daten eines europäischen Reisenden während seines Aufenthalts in Kanada vorab von einem Gericht abgesegnet werden. Andererseits sei es nicht gerechtfertigt, die Daten von unauffälligen Bürgern einfach für bis zu fünf Jahre zu speichern, bemängelt der EuGH zum Beispiel.
Für Datenschützer ist die Entscheidung ein Grund zum Jubeln. Sie sind seit Langem der Auffassung, dass die EU bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten zu weit geht. Die EU-Staaten und Kanada müssen das Abkommen nun überarbeiten. Denkbar ist auch, dass bereits bestehende Abkommen mit den USA und Australien sowie die neue EURichtlinie zur Fluggastdatenspeicherung erneut auf den Prüfstand kommen.