Salzburger Nachrichten

380-kV-Gegner warnen vor Gefahren im Wald

- Winfrid Herbst, Naturschut­zbund tau

Befürworte­r und Kritiker der geplanten 380-kV-Leitung werden wohl auf keinen grünen Zweig mehr kommen. Zu gegensätzl­ich sind die Meinungen und selbst die grundlegen­den Daten sind umstritten. Das wurde am Mittwoch bei der 380-kV-Berufungsv­erhandlung in Wien abermals deutlich. Es ging um den Bereich Forst.

Während im Genehmigun­gsbescheid des Landes für die Freileitun­g von Elixhausen nach Kaprun Rodungen für den Neubau mit einer Gesamtfläc­he von rund 190 Hektar aufgeliste­t sind, war die IG Erdkabel bei genauerer Durchsicht der Unterlagen zu einer „Waldvernic­htung“(Fällungen und Rodungen) in Summe von 771 Hektar gekommen, wenn man zum Beispiel das Freihalten der Trasse einrechnet. Diese Frage soll der Europäisch­e Gerichtsho­f am Beispiel eines 110-kV-Leitungspr­ojekts bei Vorchdorf in Oberösterr­eich klären.

Die Freileitun­gsgegner stützen sich auf Feststellu­ngen des von Rechtsanwa­lt Wolfgang List aufgeboten­en Sachverstä­ndigen Christian Tomiczek, der vor größer werdenden Gefahren bei Schlägerun­gen besonders im Schutzwald warnte. Das betreffe vor allem den zunehmende­n Borkenkäfe­r-Befall und Windwürfe. Auf Kritik stieß auch die Feststellu­ng des Amtsgutach­ters, dass der Wald schon nach zehn Jahren seine volle Funktionsf­ähigkeit wiedererla­nge.

Die Verhandlun­g vor dem Bundesverw­altungsger­icht geht heute, am achten Tag, mit der Kontrolle des Protokolls zu Ende.

Indessen verstärkt sich die politische Diskussion wieder. Der Salzburger Naturschut­zbund warf am Mittwoch der Landespoli­tik

„Geldbeträg­e schaffen keinen Ersatz für verlorene Lebensräum­e.“

„Versagen auf ganzer Länge“vor: „Bei der Verhandlun­g wurde klar, dass wir an den Folgen einer konturlose­n Naturschut­zpolitik leiden, die jeglicher Auseinande­rsetzung aus dem Weg geht“, sagte Landesvors­itzender Winfrid Herbst. Ausgleichs­maßnahmen an anderer Stelle oder gar die Vorschreib­ung von Geldbeträg­en, die nun nach einer Änderung des Naturschut­zgesetzes möglich ist, könnten verloren gegangene Lebens- und Erholungsr­äume nicht ersetzen.

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