Im Swap-Prozess fällt heute die Entscheidung
Freisprüche oder Schuldsprüche? Für die Angeklagten steht viel auf dem Spiel. Die Causa wird auch zum Fall für den Obersten Gerichtshof.
SALZBURG. Egal wie das Urteil im Swap-Prozess heute, Freitagnachmittag, ausfällt: Die Sache wird noch lange nicht ausgestanden sein. Denn sowohl bei Freisprüchen als auch bei Schuldsprüchen wird eine Seite dagegen berufen – und damit gibt es kein rechtskräftiges Urteil. Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic wird bei Freisprüchen aller Voraussicht nach Rechtsmittel einlegen. Und genau das werden auch die Verteidiger tun, sofern Schuldsprüche gegen ihre Mandanten bestehen.
Bis Montag haben Verteidiger und Staatsanwalt Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Ab Zustellung des schriftlichen Urteils bleibt dann vier Wochen Zeit, um Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einzulegen. Im Falle einer Nichtigkeitsbeschwerde können Formfehler geltend gemacht werden – etwa wenn das Urteil unrichtig, aktenwidrig oder denkunmöglich begründet ist. Ein Ansatzpunkt für die Verteidiger ist auch der Gutachter, der vom Schöffensenat im Swap-Prozess aus dem Verfahren geworfen wurde.
Dann wird der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden müssen. Er kann das Urteil bestätigen, teilweise oder zur Gänze aufheben oder die Sache überhaupt an das Landesgericht Salzburg zurückschicken. Bis der OGH entscheidet, dürften einige Monate vergehen. Realistisch ist wohl eine endgültige Entscheidung 2018. Wird hinsichtlich der Höhe der Strafe Berufung eingelegt, kann der OGH aber auch an das Oberlandesgericht Linz verweisen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der OGH Urteile „hebt“, ist da, aber nicht allzu groß. Erfahrene Strafverteidiger sprechen von „unter 20 Prozent“.
Für die sieben Angeklagten steht jedenfalls einiges auf dem Spiel. Die beiden angeklagten Spitzenbeamten der Stadt Salzburg müssen im Falle eines Schuldspruches um ihren Job bangen. Ist die bedingte Strafe größer als ein Jahr, droht der automatische Jobverlust. Dasselbe gilt für eine unbedingte Haftstrafe von mehr als sechs Monaten.
Eduard Paulus, der ehemalige Leiter der Finanzabteilung, hat im Falle einer Verurteilung auch mit Konsequenzen zu rechnen. Der Hofrat bezieht aktuell eine Netto-Pension von rund 5000 Euro. Das Disziplinarverfahren beim Land ist aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen ruhend gestellt. Das Dienstverhältnis mit dem Land Salzburg gilt vom Gesetz her als beendet, sobald eine rechtskräftige Verurteilung mit einer unbedingten Strafe von mehr als sechs Monaten oder einer bedingten Strafe von mehr als zwölf Monaten besteht. Das gilt auch für einen Beamten in Pension. Die Folge: Er würde rücküberstellt in das Pensionssystem nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Kurz gesagt: Die Netto-Pension würde sich in etwa halbieren.
Für Bürgermeister Heinz Schaden geht es um nicht weniger als um seine politische Zukunft. Das Stadtoberhaupt hat nach der Anklageerhebung im Februar angekündigt, dass er im Falle einer Verurteilung wisse, was er zu tun habe. Die Stadt müsste im Herbst eine Bürgermeister-Direktwahl abhalten und SPÖ-Kronprinz Bernhard Auinger früher als gedacht eine Wahl schlagen. Bei einem Freispruch wird sich Schaden nach einem kräfteraubenden Prozess für mehrere Wochen zur Erholung zurückziehen.
Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic forderte in seinem Schlussplädoyer Haftstrafen. Der Strafrahmen für Untreue liegt bei ein bis zehn Jahren. Dass die Tat mehr als fünf Jahre zurückliegt, ist aber ebenso ein Milderungsgrund wie die Unbescholtenheit der Angeklagten und das Fehlen einer Selbstbereicherung.