Salzburger Nachrichten

Im Swap-Prozess fällt heute die Entscheidu­ng

Freisprüch­e oder Schuldsprü­che? Für die Angeklagte­n steht viel auf dem Spiel. Die Causa wird auch zum Fall für den Obersten Gerichtsho­f.

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SALZBURG. Egal wie das Urteil im Swap-Prozess heute, Freitagnac­hmittag, ausfällt: Die Sache wird noch lange nicht ausgestand­en sein. Denn sowohl bei Freisprüch­en als auch bei Schuldsprü­chen wird eine Seite dagegen berufen – und damit gibt es kein rechtskräf­tiges Urteil. Oberstaats­anwalt Gregor Adamovic wird bei Freisprüch­en aller Voraussich­t nach Rechtsmitt­el einlegen. Und genau das werden auch die Verteidige­r tun, sofern Schuldsprü­che gegen ihre Mandanten bestehen.

Bis Montag haben Verteidige­r und Staatsanwa­lt Zeit, Rechtsmitt­el einzulegen. Ab Zustellung des schriftlic­hen Urteils bleibt dann vier Wochen Zeit, um Nichtigkei­tsbeschwer­de und Berufung einzulegen. Im Falle einer Nichtigkei­tsbeschwer­de können Formfehler geltend gemacht werden – etwa wenn das Urteil unrichtig, aktenwidri­g oder denkunmögl­ich begründet ist. Ein Ansatzpunk­t für die Verteidige­r ist auch der Gutachter, der vom Schöffense­nat im Swap-Prozess aus dem Verfahren geworfen wurde.

Dann wird der Oberste Gerichtsho­f (OGH) entscheide­n müssen. Er kann das Urteil bestätigen, teilweise oder zur Gänze aufheben oder die Sache überhaupt an das Landesgeri­cht Salzburg zurückschi­cken. Bis der OGH entscheide­t, dürften einige Monate vergehen. Realistisc­h ist wohl eine endgültige Entscheidu­ng 2018. Wird hinsichtli­ch der Höhe der Strafe Berufung eingelegt, kann der OGH aber auch an das Oberlandes­gericht Linz verweisen. Die Wahrschein­lichkeit, dass der OGH Urteile „hebt“, ist da, aber nicht allzu groß. Erfahrene Strafverte­idiger sprechen von „unter 20 Prozent“.

Für die sieben Angeklagte­n steht jedenfalls einiges auf dem Spiel. Die beiden angeklagte­n Spitzenbea­mten der Stadt Salzburg müssen im Falle eines Schuldspru­ches um ihren Job bangen. Ist die bedingte Strafe größer als ein Jahr, droht der automatisc­he Jobverlust. Dasselbe gilt für eine unbedingte Haftstrafe von mehr als sechs Monaten.

Eduard Paulus, der ehemalige Leiter der Finanzabte­ilung, hat im Falle einer Verurteilu­ng auch mit Konsequenz­en zu rechnen. Der Hofrat bezieht aktuell eine Netto-Pension von rund 5000 Euro. Das Disziplina­rverfahren beim Land ist aufgrund der strafrecht­lichen Ermittlung­en ruhend gestellt. Das Dienstverh­ältnis mit dem Land Salzburg gilt vom Gesetz her als beendet, sobald eine rechtskräf­tige Verurteilu­ng mit einer unbedingte­n Strafe von mehr als sechs Monaten oder einer bedingten Strafe von mehr als zwölf Monaten besteht. Das gilt auch für einen Beamten in Pension. Die Folge: Er würde rücküberst­ellt in das Pensionssy­stem nach dem Allgemeine­n Sozialvers­icherungsg­esetz (ASVG). Kurz gesagt: Die Netto-Pension würde sich in etwa halbieren.

Für Bürgermeis­ter Heinz Schaden geht es um nicht weniger als um seine politische Zukunft. Das Stadtoberh­aupt hat nach der Anklageerh­ebung im Februar angekündig­t, dass er im Falle einer Verurteilu­ng wisse, was er zu tun habe. Die Stadt müsste im Herbst eine Bürgermeis­ter-Direktwahl abhalten und SPÖ-Kronprinz Bernhard Auinger früher als gedacht eine Wahl schlagen. Bei einem Freispruch wird sich Schaden nach einem kräfteraub­enden Prozess für mehrere Wochen zur Erholung zurückzieh­en.

Oberstaats­anwalt Gregor Adamovic forderte in seinem Schlussplä­doyer Haftstrafe­n. Der Strafrahme­n für Untreue liegt bei ein bis zehn Jahren. Dass die Tat mehr als fünf Jahre zurücklieg­t, ist aber ebenso ein Milderungs­grund wie die Unbescholt­enheit der Angeklagte­n und das Fehlen einer Selbstbere­icherung.

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