Zu ungeduldig unterwegs? Das kann teuer werden
Drängeln ist ein Vormerkdelikt: Darauf weisen Juristen immer wieder hin.
Drängeln und dichtes Auffahren – Alltag im Verkehr – sind keine Kavaliersdelikte. Wie eine aktuelle Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigt, wird von den Verkehrsteilnehmern auf Österreichs Straßen aggressives Fahrverhalten immer stärker wahrgenommen.
Neben den Aspekten der Verkehrssicherheit sind es vor allem auch rechtliche Probleme, die auf rücksichtslose Lenker – egal ob im Auto, auf dem Motorrad oder dem Fahrrad – zukommen können, wie Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, ausführt.
„Drängeln ist ein Vormerkdelikt. Der Strafrahmen für eine derart aggressive Fahrweise beträgt bis zu 2180 Euro. Zudem kann es im schlimmsten Fall sogar zu einem Gerichtsverfahren wegen Gemeingefährdung oder Nötigung kommen, das in Folge auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Dies gilt nicht nur für den motorisierten Individualverkehr, sondern auch für Rad- und E-Bike-Fahrer“, erklärt der Jurist.
Wer durch seine „kämpferische“Fahrweise einen Unfall verursacht, kann zudem Probleme mit der Versicherung bekommen.
„Die Versicherung wird zwar in jedem Fall den Schaden des Unfallgegners übernehmen, allerdings können bei nachträglicher Feststellung, dass der Lenker aufgrund seiner Aggression zum Lenken des Fahrzeugs nicht imstande war, Regressforderungen bis zu einer Höhe von insgesamt 22.000 Euro gestellt werden. Und die eigene Kaskoversicherung steigt möglicherweise aus“, warnt Mann vor provokativer Fahrweise.
Harsche Fahrmanöver zahlen sich somit nicht aus. Lieber Ruhe bewahren, den Ärger wegstecken und sicher ans Ziel kommen, sollte das Motto im Straßenverkehr sein.