Salzburger Nachrichten

Politische Folgen des Urteils

Im Herbst dürfte zumindest eine Neuwahl des Bürgermeis­ters erfolgen.

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Welche Folgen hat das Urteil im SwapProzes­s für die Politik in der Landeshaup­tstadt? 1. Muss Schaden zurücktret­en? Sollte Bgm. Heinz Schaden (SPÖ) in den nächsten Tagen nicht selbst zurücktret­en, gibt es keine gesetzlich­e Regelung, die ihn automatisc­h des Amtes verlustig gehen lässt. Denn als direkt gewählter Bürgermeis­ter muss er auch Mitglied des Gemeindera­ts sein. Aber seine Funktion als Gemeindera­t verliert er laut Stadtrecht nur dann automatisc­h, wenn er nach erfolgter Wahl die Wählbarkei­t verliert. Und dies ist nur im Falle einer rechtskräf­tigen strafrecht­lichen Verurteilu­ng zu einer mehr als einjährige­n unbedingte­n Freiheitss­trafe vorgesehen. Schaden aber hat genau ein Jahr unbedingt erhalten, und auch diese Strafe ist noch nicht rechtskräf­tig. 2. Wie kommt es zu einer Neuwahl? Sollte Schaden zurücktret­en oder ex lege sein Amt verlieren, ist die Wahl seines Nachfolger­s durch seinen Stellvertr­eter, derzeit Harald Preuner (ÖVP), auszuschre­iben – laut Stadtrecht „innerhalb einer Woche nach Amtsverlus­t“. 3. Wahl am 15. Oktober? Wäre es möglich, die Bürgermeis­ter-Direktwahl – aus Kostengrün­den und um die Beisitzers­uche zu erleichter­n – gleichzeit­ig mit der Nationalra­tswahl (NRW) am 15. Oktober abzuhalten? Diese Frage wird von der Landeslegi­stik verneint: Auch wenn eine Bürgermeis­terwahl vom Fristenlau­f her am 15. Oktober möglich wäre, brächte eine gemeinsame Abwicklung der beiden Wahlen keinerlei Einsparung: Denn es müssen zwingend unterschie­dliche Wahlbehörd­en tätig werden, was es sogar noch schwierige­r machen dürfte, genug Beisitzer zu finden. 4. Wer kann kandidiere­n? Bei einer vorgezogen­en Bürgermeis­terwahl können nur Mandatare kandidiere­n, die bereits dem Gemeindera­t angehören. Durch Verzichtse­rklärungen von Mandataren und nachrücken­de Personen auf der Wahlliste der letzten Gemeindera­tswahl besteht für die Parteien Spielraum. 5. Wie lange wäre die Amtszeit? Die Amtszeit eines etwa noch heuer im Herbst gewählten Nachfolger­s von Schaden dauert bis zum Ende der Funktionsp­eriode des Gemeindera­tes, also bis zur konstituie­renden Sitzung des Gemeindera­tes nach dessen nächster Wahl. Diese findet planmäßig im Frühjahr 2019 statt. 6. Soll jetzt auch der Gemeindera­t mitgewählt werden? Die FPÖ fordert, dass mit der Bürgermeis­terwahl auch gleichzeit­ig die Gemeindera­tswahl, die routinemäß­ig erst im März 2019 ansteht, vorverlegt wird. Dazu wäre ein Gemeindera­tsbeschlus­s über die vorzeitige Auflösung des Gremiums nötig. Ob es eine Mehrheit dafür gibt, ist offen. 7. Neuwahl erst 2018? Was ist, wenn Heinz Schaden etwa bis April 2018 im Amt bleibt und erst dann zurücktrit­t? Dann wäre die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Gemeindera­tswahl weniger als ein Jahr. Die Neuwahl des Bürgermeis­ters würde diesfalls durch den Gemeindera­t erfolgen. Da aber die SPÖ keine absolute Mehrheit hat, ist die Frage, für welchen Kandidaten sich vorab eine Koalition von 21 Mandataren fände.

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