Politische Folgen des Urteils
Im Herbst dürfte zumindest eine Neuwahl des Bürgermeisters erfolgen.
Welche Folgen hat das Urteil im SwapProzess für die Politik in der Landeshauptstadt? 1. Muss Schaden zurücktreten? Sollte Bgm. Heinz Schaden (SPÖ) in den nächsten Tagen nicht selbst zurücktreten, gibt es keine gesetzliche Regelung, die ihn automatisch des Amtes verlustig gehen lässt. Denn als direkt gewählter Bürgermeister muss er auch Mitglied des Gemeinderats sein. Aber seine Funktion als Gemeinderat verliert er laut Stadtrecht nur dann automatisch, wenn er nach erfolgter Wahl die Wählbarkeit verliert. Und dies ist nur im Falle einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung zu einer mehr als einjährigen unbedingten Freiheitsstrafe vorgesehen. Schaden aber hat genau ein Jahr unbedingt erhalten, und auch diese Strafe ist noch nicht rechtskräftig. 2. Wie kommt es zu einer Neuwahl? Sollte Schaden zurücktreten oder ex lege sein Amt verlieren, ist die Wahl seines Nachfolgers durch seinen Stellvertreter, derzeit Harald Preuner (ÖVP), auszuschreiben – laut Stadtrecht „innerhalb einer Woche nach Amtsverlust“. 3. Wahl am 15. Oktober? Wäre es möglich, die Bürgermeister-Direktwahl – aus Kostengründen und um die Beisitzersuche zu erleichtern – gleichzeitig mit der Nationalratswahl (NRW) am 15. Oktober abzuhalten? Diese Frage wird von der Landeslegistik verneint: Auch wenn eine Bürgermeisterwahl vom Fristenlauf her am 15. Oktober möglich wäre, brächte eine gemeinsame Abwicklung der beiden Wahlen keinerlei Einsparung: Denn es müssen zwingend unterschiedliche Wahlbehörden tätig werden, was es sogar noch schwieriger machen dürfte, genug Beisitzer zu finden. 4. Wer kann kandidieren? Bei einer vorgezogenen Bürgermeisterwahl können nur Mandatare kandidieren, die bereits dem Gemeinderat angehören. Durch Verzichtserklärungen von Mandataren und nachrückende Personen auf der Wahlliste der letzten Gemeinderatswahl besteht für die Parteien Spielraum. 5. Wie lange wäre die Amtszeit? Die Amtszeit eines etwa noch heuer im Herbst gewählten Nachfolgers von Schaden dauert bis zum Ende der Funktionsperiode des Gemeinderates, also bis zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates nach dessen nächster Wahl. Diese findet planmäßig im Frühjahr 2019 statt. 6. Soll jetzt auch der Gemeinderat mitgewählt werden? Die FPÖ fordert, dass mit der Bürgermeisterwahl auch gleichzeitig die Gemeinderatswahl, die routinemäßig erst im März 2019 ansteht, vorverlegt wird. Dazu wäre ein Gemeinderatsbeschluss über die vorzeitige Auflösung des Gremiums nötig. Ob es eine Mehrheit dafür gibt, ist offen. 7. Neuwahl erst 2018? Was ist, wenn Heinz Schaden etwa bis April 2018 im Amt bleibt und erst dann zurücktritt? Dann wäre die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Gemeinderatswahl weniger als ein Jahr. Die Neuwahl des Bürgermeisters würde diesfalls durch den Gemeinderat erfolgen. Da aber die SPÖ keine absolute Mehrheit hat, ist die Frage, für welchen Kandidaten sich vorab eine Koalition von 21 Mandataren fände.