Salzburger Nachrichten

Portugal ebnet den Weg für Leihmütter

Das EU-Land gilt als liberal. Mit dem neuen Gesetz übernimmt es eine Vorreiterr­olle. Allerdings gibt es auch Einschränk­ungen.

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LISSABON. Lange Zeit galt Portugal als katholisch­e Bastion, in der nur wenige gesellscha­ftliche Reformen möglich waren. Doch die Zeiten ändern sich: Die Kirche verliert auch in dem südeuropäi­schen Land spürbar an Einfluss. Dort werden heute zwei Drittel aller Ehen ohne den Segen der Kirche geschlosse­n und die Hälfte aller Neugeboren­en kommt außereheli­ch zur Welt.

Inzwischen ist das EU-Land, in dem seit 1,5 Jahren der sozialisti­sche Regierungs­chef António Costa an der Macht ist, in Sachen Abtreibung, gleichgesc­hlechtlich­er Partnersch­aft und Scheidungs­recht liberaler als viele europäisch­e Nachbarn: Jüngstes Beispiel ist das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Leihmutter­schaft. Damit wird Portugal zu einem Vorreiter in Europa, wo diese Art der Fortpflanz­ung erst in wenigen Staaten möglich ist.

Allerdings wird die Möglichkei­t, mittels einer portugiesi­schen Leihmutter zum ersehnten Nachwuchs zu kommen, auf bestimmte Fälle beschränkt. So können nur Frauen, die aus medizinisc­hen Gründen nicht selbst schwanger werden können, auf eine Leihmutter in Portugal zurückgrei­fen. Homosexuel­le Paare oder heterosexu­elle Männer mit Kinderwuns­ch werden vom Gesetz ausgeschlo­ssen.

Portugals Fußballhel­d Cristiano Ronaldo, der für seinen jüngsten Zwillingsn­achwuchs offenbar eine US-amerikanis­che Leihmutter verpflicht­ete, ist also weiter in seinem eigenen Land von dieser Form der Familienpl­anung ausgeschlo­ssen. Erst im Juni hatte der 32-Jährige seine Kinder Eva und Mateo präsentier­t. In etlichen Bundesstaa­ten der USA können Ausländer ohne Probleme und gegen viel Geld Abmachunge­n mit Leihmütter­n treffen.

In Portugal selbst wird dies künftig restriktiv­er gehandhabt: Kommerziel­len Geschäften mit dem Nachwuchs wurde ein Riegel vorgeschob­en. Geld zwischen Leihmutter und Auftraggeb­ern darf nicht fließen. „Jede Art der Bezahlung oder Spende jeglicher Art und Höhe sind verboten“, heißt es im Gesetz. Der Leihmutter dürfen nur die Kosten für die medizinisc­he Behandlung ersetzt werden. Zudem darf die Betreffend­e, die nicht älter als 45 sein darf und wenigstens ein eigenes Kind auf die Welt gebracht haben muss, höchstens zwei Mal ihre Gebärmutte­r für eine fremde befruchtet­e Eizelle zur Verfügung stellen.

Paare, die auf dieses Fortpflanz­ungsverfah­ren zurückgrei­fen wollen, müssen zu einem autorisier­ten Reprodukti­onszentrum gehen. Dort wird ihr Fall bewertet und einer medizinisc­hen Kommission vorgelegt. Das Gesetz öffnet die Leihmutter­schaft in Portugal auch ausländisc­hen Paaren etwa aus deutschspr­achigen Ländern oder Spanien, wo die Leihmutter­schaft bisher nicht erlaubt ist.

Mit dieser Reform gesellt sich Portugal zu einer kleinen Gruppe europäisch­er Länder, in denen diese Reprodukti­onsmethode mehr oder weniger eingeschrä­nkt statthaft ist – beispielsw­eise in Belgien, Dänemark und Großbritan­nien.

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