Salzburger Nachrichten

Seisenbach­er wartet hinter Gittern auf seine Auslieferu­ng

Ex-Judoka Peter Seisenbach­er könnte nach seiner Flucht in die Ukraine bald wieder vor einem heimischen Richter stehen. Wie die Polizei untergetau­chten Verdächtig­en auf die Spur kommt.

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Seit Ende des Vorjahres waren die sogenannte­n Zielfahnde­r des Bundeskrim­inalamts (BK) auf Seisenbach­er angesetzt. Die Zielfahnde­r sind ein Team von fünf profession­ellen Kriminalbe­amten, die seit 2003 flüchtige Täter auf der ganzen Welt aufspüren. Die Bandbreite an Delikten reicht laut BK dabei von Betrug, Körperverl­etzungsdel­ikten, Raub über Cybercrime und Schleppere­i bis hin zu Mord. Seit 2003 wurden 207 Zielperson­en von den Fahndern festgenomm­en.

Andere Fälle liegen seit Jahren auf den Schreibtis­chen der Zielfahnde­r. Wie jener des Oberösterr­eichers Tibor Foco. Er steht im Verdacht, im Jahr 1986 eine Prostituie­rte ermordet zu haben. Auf der Internetse­ite des Innenminis­teriums finden sich Fotos, Stimm- und Schriftpro­ben zu dem Gesuchten. Alles wird versucht. Eine heiße neue Spur zu Österreich­s meistgesuc­hten Verdächtig­en gebe es derzeit nicht, hört man aus dem BK. Das Einsatzgeb­iet der Zielfahnde­r erstrecke sich über die gesamte Welt, wobei die Schwerpunk­te ihrer Arbeit in Europa, Nord- und Südamerika sowie Asien liegen. Wie im Fall Seisenbach­er kommen auch österreich­ische Verbindung­sbeamte zum Einsatz. Sie sind die Schnittste­lle zwischen österreich­ischen und ausländisc­hen Ermittlern.

Auf die Spur von Seisenbach­er sollen die Ermittler Telefonges­präche gebracht haben, die der Gesuchte mit seiner Mutter geführt hatte. Der Anwalt des Ex-Sportlers, Bernhard Lehofer, beteuert, keinen Kontakt zu Seisenbach­er gehabt zu haben. Erst nach der Festnahme habe Lehofer von seinem Mandanten gehört – in Form eines kurzen Telefonats, das dem 57-Jährigen von der ukrainisch­en Polizei erlaubt wurde. „Ich bin genauso überrascht worden wie alle anderen“, sagt Lehofer. Was Seisenbach­er letztlich nach Kiew geführt hatte, bleibt unklar.

Der Auslieferu­ng steht laut österreich­ischer Justiz grundsätzl­ich nichts im Wege. Die entspreche­nden Modalitäte­n sind im Europäisch­en Auslieferu­ngsüberein­kommen geregelt, dem auch die Ukraine beigetrete­n ist.

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BILD: SN/APA Peter Seisenbach­er bei einem Wettkampf in London.

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