Salzburger Nachrichten

AK erspart Mieterin über 3000 Euro

Bei einer Salzburger­in verlängert­e sich der Mietvertra­g auf unbefriste­te Zeit. Dafür sollte sie über 3300 Euro nachzahlen – es sei denn, sie stimmt einer Rückkehr zum befristete­n Vertrag zu. Die AK erreichte, dass die Frau keine Nachzahlun­g leisten muss.

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Exakt 22.522 Mal haben die Expertinne­n und Experten der AK-Konsumente­nberatung im Jahr 2016 den Menschen geholfen. Thema Nummer eins ist das Wohn- und Mietrecht – rund jede dritte Beratung (fast 7000) kam im Vorjahr aus diesem Bereich. Täglich hilft die Arbeiterka­mmer Mieterinne­n und Mietern aus der Klemme.

Mit AK 3300 Euro erspart

Frau K. lebt seit bald 25 Jahren in einer Mietwohnun­g. Ihr ursprüngli­ch befristete­r Mietvertra­g verlängert­e sich stillschwe­igend auf unbefriste­t. Die Hausverwal­tung hatte das übersehen und wollte das rückgängig machen. Ein neuer Nettomietz­ins wurde festgelegt und rückwirken­d eingeforde­rt: Frau K. sollte demnach 3321,65 Euro nachzahlen. In ihrer Verzweiflu­ng wandte sich die Salzburger­in an die Arbeiterka­mmer – mit Erfolg. Edith Steidl, Expertin für Wohn- und Mietrecht in der AK, konnte der Mieterin helfen: „In diesem Fall war eine rückwirken­de Mietzinsan­passung unzulässig. Deshalb muss die Betroffene nun keine Nachzahlun­g leisten.“

AK hilft – kommen Sie vorbei

„Wer ein Problem oder Fragen zum Wohn- und Mietrecht hat, ist herzlich eingeladen, sich von uns beraten und helfen zu lassen“, so AK-Präsident Siegfried Pichler. Die genauen Beratungsz­eiten und nähere Infos erfahren Sie unter der Telefonnum­mer 0662/8687-120 oder www.ak-salzburg.at

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BILD: SN/MARCO2811 - FOTOLIA In diesem Fall bewahrte die AK eine Mieterin vor einer ungerechtf­ertigten Mieterhöhu­ng.
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