AK erspart Mieterin über 3000 Euro
Bei einer Salzburgerin verlängerte sich der Mietvertrag auf unbefristete Zeit. Dafür sollte sie über 3300 Euro nachzahlen – es sei denn, sie stimmt einer Rückkehr zum befristeten Vertrag zu. Die AK erreichte, dass die Frau keine Nachzahlung leisten muss.
Exakt 22.522 Mal haben die Expertinnen und Experten der AK-Konsumentenberatung im Jahr 2016 den Menschen geholfen. Thema Nummer eins ist das Wohn- und Mietrecht – rund jede dritte Beratung (fast 7000) kam im Vorjahr aus diesem Bereich. Täglich hilft die Arbeiterkammer Mieterinnen und Mietern aus der Klemme.
Mit AK 3300 Euro erspart
Frau K. lebt seit bald 25 Jahren in einer Mietwohnung. Ihr ursprünglich befristeter Mietvertrag verlängerte sich stillschweigend auf unbefristet. Die Hausverwaltung hatte das übersehen und wollte das rückgängig machen. Ein neuer Nettomietzins wurde festgelegt und rückwirkend eingefordert: Frau K. sollte demnach 3321,65 Euro nachzahlen. In ihrer Verzweiflung wandte sich die Salzburgerin an die Arbeiterkammer – mit Erfolg. Edith Steidl, Expertin für Wohn- und Mietrecht in der AK, konnte der Mieterin helfen: „In diesem Fall war eine rückwirkende Mietzinsanpassung unzulässig. Deshalb muss die Betroffene nun keine Nachzahlung leisten.“
AK hilft – kommen Sie vorbei
„Wer ein Problem oder Fragen zum Wohn- und Mietrecht hat, ist herzlich eingeladen, sich von uns beraten und helfen zu lassen“, so AK-Präsident Siegfried Pichler. Die genauen Beratungszeiten und nähere Infos erfahren Sie unter der Telefonnummer 0662/8687-120 oder www.ak-salzburg.at