Das Land verbietet Wegwerfbecher
Ab Sommer 2018 werden bei Veranstaltungen in Salzburg keine Plastikbecher und Dosen mehr über die Theke gehen. Stattdessen müssen Veranstalter künftig auf Mehrweg zurückgreifen. Das verkündete am Donnerstag LHStv. Astrid Rössler (Grüne).
Das Mehrweggebot ist Teil einer Novelle des Salzburger Landtags zum Abfallwirtschaftsgesetz, das in der zeitigen Form seit 1998 besteht. Der Gesetzesentwurf, der nun zur Begutachtung aufliegt, sieht Neuerungen in den Bereichen Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling vor. So sollen die Regelungen „zukunftsfit für eine moderne Abfallwirtschaft“gemacht werden, sagt Rössler.
Was die Veranstaltungen betrifft, so gilt das Mehrweggebot ab 300 Teilnehmern. Für gemeinnützige Veranstaltungen liegt die Grenze bei 600 Personen. Neu ist zudem, dass die Organisatoren von Großveranstaltungen ab 2000 Besuchern künftig im Vorhinein ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen müssen. Eine solche Planung habe sich bereits mit dem Programm „Umweltfreundliche Gastlichkeit“bewährt. Dieses läuft seit heuer unter dem Namen „Green Event Salzburg“und bietet Förderungen für umweltbewusste Veranstalter.
Die Maßnahmen zur Wiederverwendung wurden 2013 mit einer Machbarkeitsstudie erhoben und in drei Pilotprojekten getestet. Dabei wurde Haushaltsabfall zu den Sammelstellen gebracht und später weiterverkauft. Die Gemeinden sind zukünftig dazu angehalten, entsprechende Abgabemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. „Den Bürgern soll der Zugang zum Re-Use erleichtert werden. Für sie soll es möglichst schnell und unkompliziert gehen“, erklärt Rössler ihr Vorhaben.
Verboten werden mit der Novelle private Altstoffsammlungen, die nicht mit der Gemeinde vereinbart sind. Eine weitere Änderung betrifft die Deponie von Muren- und Sedimentmaterial. Künftig sollen geeignete Flächen für Katastrophenfälle im Vorhinein begutachtet und festgelegt werden. Recyclinghöfe müssen auch aufstocken: Ab 50.000 Einwohnern muss ab 2023 eine weitere Sammelstelle her.