Salzburger Nachrichten

Das Land verbietet Wegwerfbec­her

- SALZBURG.

Ab Sommer 2018 werden bei Veranstalt­ungen in Salzburg keine Plastikbec­her und Dosen mehr über die Theke gehen. Stattdesse­n müssen Veranstalt­er künftig auf Mehrweg zurückgrei­fen. Das verkündete am Donnerstag LHStv. Astrid Rössler (Grüne).

Das Mehrweggeb­ot ist Teil einer Novelle des Salzburger Landtags zum Abfallwirt­schaftsges­etz, das in der zeitigen Form seit 1998 besteht. Der Gesetzesen­twurf, der nun zur Begutachtu­ng aufliegt, sieht Neuerungen in den Bereichen Abfallverm­eidung, Wiederverw­endung und Recycling vor. So sollen die Regelungen „zukunftsfi­t für eine moderne Abfallwirt­schaft“gemacht werden, sagt Rössler.

Was die Veranstalt­ungen betrifft, so gilt das Mehrweggeb­ot ab 300 Teilnehmer­n. Für gemeinnütz­ige Veranstalt­ungen liegt die Grenze bei 600 Personen. Neu ist zudem, dass die Organisato­ren von Großverans­taltungen ab 2000 Besuchern künftig im Vorhinein ein Abfallwirt­schaftskon­zept erstellen müssen. Eine solche Planung habe sich bereits mit dem Programm „Umweltfreu­ndliche Gastlichke­it“bewährt. Dieses läuft seit heuer unter dem Namen „Green Event Salzburg“und bietet Förderunge­n für umweltbewu­sste Veranstalt­er.

Die Maßnahmen zur Wiederverw­endung wurden 2013 mit einer Machbarkei­tsstudie erhoben und in drei Pilotproje­kten getestet. Dabei wurde Haushaltsa­bfall zu den Sammelstel­len gebracht und später weiterverk­auft. Die Gemeinden sind zukünftig dazu angehalten, entspreche­nde Abgabemögl­ichkeiten zur Verfügung zu stellen. „Den Bürgern soll der Zugang zum Re-Use erleichter­t werden. Für sie soll es möglichst schnell und unkomplizi­ert gehen“, erklärt Rössler ihr Vorhaben.

Verboten werden mit der Novelle private Altstoffsa­mmlungen, die nicht mit der Gemeinde vereinbart sind. Eine weitere Änderung betrifft die Deponie von Muren- und Sedimentma­terial. Künftig sollen geeignete Flächen für Katastroph­enfälle im Vorhinein begutachte­t und festgelegt werden. Recyclingh­öfe müssen auch aufstocken: Ab 50.000 Einwohnern muss ab 2023 eine weitere Sammelstel­le her.

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