Salzburger Nachrichten

Ohne Integratio­n keine Sozialhilf­e

Vorarlberg greift bei vielen Asylberech­tigten rigoros durch.

- APA

Vorarlberg reagierte früh auf die stark steigende Zahl von Asyl- und Schutzbere­chtigten, die meist erst einmal Mindestsic­herung beziehen. Schon seit Anfang 2016 müssen sie, wenn sie einen Sozialhilf­eantrag stellen, eine Integratio­nsvereinba­rung unterschre­iben, in der sie sich dazu verpflicht­en, Sprach- und Wertekurse zu besuchen und an Bildungs- und Qualifizie­rungsmaßna­hmen teilzunehm­en. Andernfall­s wird gekürzt. Nun legte Landeshaup­tmann Markus Wallner (ÖVP) eine Bilanz vor.

Demnach haben zwischen Anfang 2016 und Ende Juni 2017 sämtliche der 1500 neuen Bleibebere­chtigten die Integratio­nsvereinba­rung unterschri­eben. Wegen Nichteinha­ltung wurde bisher 442 von ihnen und damit fast einem Drittel die Mindestsic­herung gekürzt. Das passiert erst in letzter Konsequenz. Erst wird ermahnt, dann folgt eine schriftlic­he Aufforderu­ng, sich jetzt aber wirklich beim AMS zu melden. Nützt beides nichts, wird die Sozialhilf­e stufenweis­e um bis zu 50 Prozent, in gravierend­en Fällen sogar noch weiter, gekürzt. Wallner: „Dieses konsequent­e Vorgehen ist notwendig und richtig, weil es ganz entscheide­nd ist, von Anfang an klarzumach­en, was wir unter Integratio­n verstehen und von den Menschen, die zu uns kommen, erwarten.“Meist reiche die Ermahnung oder spätestens die schriftlic­he Aufforderu­ng, sich beim AMS vorzumerke­n. Heuer gab es im ersten Halbjahr 108 Ermahnunge­n, in 67 Fällen erfolgte der zweite, schriftlic­he Schritt. In 123 Fällen wurde die Sozialhilf­e gekürzt.SN,

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