Salzburger Nachrichten

Die SPÖ legt ihr Pensionsmo­dell vor

Plus 2,2 Prozent für kleine Pensionen – Ein Teil der Beamten ginge leer aus.

- I.b.

Die nächste Pensionser­höhung nimmt wahlkampfb­edingt besonders früh Gestalt an. Außer Streit steht, dass es für kleine Pensionen mehr als die gesetzlich gebotene Anpassung um 1,6 Prozent geben wird. Sozialmini­ster Alois Stöger hat nun das SPÖ-Modell auf den Tisch gelegt – für Beamte enthält es schlechte Nachrichte­n.

Stöger will Pensionen bis 1500 Euro brutto um 2,2 Prozent anheben. Bis zu einer Pensionshö­he von 2062 Euro soll der Prozentsat­z sukzessive auf 1,6 Prozent sinken. Pensionen zwischen 2062 und 3350 Euro brutto (= derzeitige ASVGHöchst­pension) sollen um 1,6 Prozent angepasst werden. Für Pensionen darüber soll es weniger als die Inflations­abgeltung geben: Die 1,6 Prozent sollen bis zur Pensionshö­he von 4960 Euro brutto (= derzeitige ASVG-Höchstbeit­ragsgrundl­age) gegen null sinken – und Pensionen jenseits dieser Grenze gar nicht angepasst werden.

Die Nichtanpas­sung treffe ausschließ­lich Beamte im Ruhestand, wird im Sozialmini­sterium betont: Exakt 10.419 Personen gingen leer aus. Dagegen würden 1,73 Millionen Senioren (darunter 72 Prozent aller ASVG-Pensionist­en) von der Erhöhung um die 2,2 Prozent profitiere­n.

Die Kosten einer Pensionser­höhung nach dem SPÖ-Modell werden mit 897 Mill. Euro beziffert. 783 Mill. Euro entfielen auf die Erhöhung der gesetzlich­en Pensionen (also jener der ehemals Unselbstst­ändigen, Selbststän­digen und der Bauern) – 114 Mill. Euro auf die Beamtenpen­sionen. Eine Pensionsan­passung um einheitlic­h 1,6 Prozent würde 786 Mill. Euro kosten – und den Beamtenpen­sionisten mit 146,5 Mill. Euro einen doch deutlich größeren Anteil bescheren.

Da das SPÖ-Modell zum Teil auf Kosten der Beamten im Ruhestand geht, halten sich die Mehrkosten in Grenzen: Im Sozialmini­sterium spricht man von 111 Mill. Euro, die zusätzlich notwendig wären, und versichert, das Geld sei da. Dass die relativ starken Unterschie­de bei der Pensionsan­passung bzw. -nichtanpas­sung gleichheit­swidrig sein könnten, glaubt man nicht.

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