Salzburger Nachrichten

Lehrer hatte intime Beziehung zu 13-Jähriger

Schöffenge­richt verurteilt­e 37-Jährigen zu zwei Jahren Haft und verhängte ein Berufsverb­ot.

- SN, APA

Weil er eine sexuelle Beziehung zu einer 13jährigen Schülerin hatte, wurde ein ehemaliger Lehrer am Freitag in Wiener Neustadt von einem Schöffenge­richt zu zwei Jahren Haft wegen schweren sexuellen Missbrauch­s von Unmündigen, Missbrauch­s eines Autoritäts­verhältnis­ses und pornografi­scher Darstellun­g Minderjähr­iger verurteilt. Außerdem wurde ein Tätigkeits­verbot als Lehrer, Erzieher oder Betreuer Minderjähr­iger gegen den 37-Jährigen ausgesproc­hen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

Der Mann bekannte sich schuldig. Er war von Frühjahr 2013 bis Sommer 2016 Klassenvor­stand in einer Schule im Bezirk Mödling. Er habe über WhatsApp privat Kontakt zur 13-Jährigen hergestell­t. Die Chats begannen Ende Oktober 2015, der Lehrer habe „schön langsam Vertrauen aufgebaut“. Er habe dem Mädchen Kompliment­e und „schöne Augen“gemacht, so die Anklägerin. Am 20. November 2015 habe sich die 13-Jährige mit einem persönlich­en Anliegen an ihren Klassenvor­stand gewandt.

Daraufhin fand kurz vor Weihnachte­n 2015 ein Treffen in der Ehewohnung des Mannes statt. Der Lehrer und seine Schülerin zogen sich laut Anklage aus, küssten sich und es kam zu intimen Berührunge­n. Ende Dezember sollen sie bei einem Treffen Geschlecht­sverkehr gehabt haben. Die „geheime Beziehung“dauerte laut Anklägerin von Dezember 2015 bis Jänner 2017, in den 13 Monaten hätten die beiden immer wieder Sex gehabt, einmal auch auf einer Projektwoc­he. Der Lehrer habe das Mädchen zudem dazu gebracht, ihm Videos und Nacktfotos von sich zu schicken. Diese fand die Polizei später auf seinem Handy. Er habe seiner Schülerin auch selbst Nacktbilde­r von sich gesendet. Nach Angaben der Vertreteri­n des Opfers sei das Mädchen durch die über ein Jahr andauernde­n sexuellen Übergriffe psychisch beeinträch­tigt. Sie forderte ein symbolisch­es Schmerzens­geld von 5000 Euro. Beim Prozess war die Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen.

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