Kein gefährliches Tor öffnen
Als einer jener „Luxuspensionisten“, denen kürzlich ein gut verdienender Spitzenpolitiker ausgerichtet hat, sie „haben ohnehin genug“, darf ich in Fortführung der zutreffenden Artikel von Frau Baldinger und des Purgertoriums einige persönliche Bemerkungen anfügen:
1. In meinem mehr als 44-jährigen und fast bis zum 66. Lebensjahr dauernden Berufsleben habe ich nie mehr verdient, als die Gehaltsvorschriften vorgesehen haben, sodass mein Dienstgeber Republik Österreich mein Einkommen offenbar nicht als Luxus, sondern als für meine Tätigkeit angemessen angesehen hat.
2. Meine Pensionsbeiträge waren nicht durch eine Höchstbemessungsgrundlage begrenzt, sondern wurden vom gesamten Einkommen berechnet und eingehoben, sodass ich aufgrund wesentlich höherer Beiträge auch mit einer höheren Pension rechnen durfte. Diese bis nun gesetzlich bestimmte Pension plötzlich als Luxus zu bezeichnen kann nur als in höchstem Ausmaß frivol angesehen werden, auch, dass deren Bezieher ebenso gegen die bisherige Rechtslage von je- der Inflationsabgeltung ausgeschlossen sein sollen, was einen realen Einkommensverlust bedeutet.
3. Es soll auch in Erinnerung gerufen werden, dass Beamte auch nach langer Berufsdauer keine Abfertigung erhalten und dass auch ihnen ein sogenannter Pensionssicherungsbeitrag abgezogen wird, sie somit in Form einer in Wahrheit zusätzlichen Einkommensteuer ihre Pension mitfinanzieren. Zu den hohen Pensionskosten trägt aber wesentlich bei, dass die öffentliche Hand keine Dienstgeberbeiträge entrichtet bzw. in einen Fonds zurücklegt, für Pensionen daher keine Rücklagen bestehen. Wenn daher die in dieser Sache der Regierung offenbar blind folgenden Abgeordneten diese Gesetzesänderung beschließen, sollten sie sich dessen bewusst sein, dass sie mit dieser nachträglichen Vertragskorrektur ein gefährliches Tor für zukünftige Eingriffe öffnen. Dr. Walter Grafinger