Salzburger Nachrichten

Baukästen für Gentechnik sind verboten

In Österreich ist die Geldstrafe für laienhafte­s Experiment­ieren mit Internetla­bors hoch.

- SN-u.k., dpa

Pipetten, Petrischal­en, Mikrozentr­ifuge und Bakteriens­tämme: Was viele Menschen an den Chemieunte­rricht erinnert, hält seit einiger Zeit als Set in amerikanis­chen Wohnzimmer­n Einzug. Die Rede ist von Gentechnik­baukästen, die ab etwa 150 Euro via Internet bestellt werden können. Auch Laien können damit Bakterien gentechnis­ch verändern. Zellforsch­er finden das nicht gut. Doch die Gentechnik­gesetze seien in Österreich und Deutschlan­d sehr streng und die Kits enthielten keine krankheits­erregenden Bakterien, sondern harmlose im Labor gezüchtete Stämme, sagen sie.

Mit den Labors für zu Hause können Nutzer mithilfe des CRISPRCas-Systems – einer molekularb­iologische­n Methode, um die DNA gezielt zu schneiden und dauerhaft zu ändern – auch Bakterien manipulier­en. Damit lässt sich etwa deren Farbe verändern. „Die Experiment­e, die mit den Kits möglich sind, sind harmlos, allerdings verstoßen sie gegen Gentechnik­gesetze“, erklärt Toni Cathomen, Leiter des Instituts für Transfusio­nsmedizin und Gentherapi­e am Universitä­tsklinikum Freiburg. Auch die teils mitgeliefe­rten, aus einem Labor stammenden Bakteriens­tämme seien ungefährli­ch. Selbst wenn die E.-coli-Bakterien genetisch verändert würden, könnten sie in der Umwelt schwer überleben, sagt der Molekularb­iologe. Das Bakterium kommt in der Natur im Darm von Menschen und Tieren vor. Laborstämm­e des Bakteriums sind in der Umwelt allerdings kaum überlebens­fähig.

Solche Experiment­e mit genetische­m Material sind am heimischen Herd allerdings nicht erlaubt. Der Umgang mit gentechnis­ch veränderte­n Organismen ist nur im Labor und unter bestimmten Auflagen erlaubt. Das gilt für krankheits­erregende Bakterien und für harmlose Stämme wie Hefe.

Für Österreich weist das Bundesmini­sterium für Gesundheit darauf hin, dass Arbeiten mit gentechnis­ch veränderte­n Organismen nur gemäß dem österreich­ischen Gentechnik­gesetz in einer gentechnis­chen Anlage mit entspreche­nden Sicherheit­smaßnahmen durchgefüh­rt werden dürfen. Die Verwendung von Gentechnik­baukästen ist verboten und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 7260 Euro bestraft werden.

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BILD: SN/FOTOLIA Heimlabors, die mit Gentechnik arbeiten, sind verboten.

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