Baukästen für Gentechnik sind verboten
In Österreich ist die Geldstrafe für laienhaftes Experimentieren mit Internetlabors hoch.
Pipetten, Petrischalen, Mikrozentrifuge und Bakterienstämme: Was viele Menschen an den Chemieunterricht erinnert, hält seit einiger Zeit als Set in amerikanischen Wohnzimmern Einzug. Die Rede ist von Gentechnikbaukästen, die ab etwa 150 Euro via Internet bestellt werden können. Auch Laien können damit Bakterien gentechnisch verändern. Zellforscher finden das nicht gut. Doch die Gentechnikgesetze seien in Österreich und Deutschland sehr streng und die Kits enthielten keine krankheitserregenden Bakterien, sondern harmlose im Labor gezüchtete Stämme, sagen sie.
Mit den Labors für zu Hause können Nutzer mithilfe des CRISPRCas-Systems – einer molekularbiologischen Methode, um die DNA gezielt zu schneiden und dauerhaft zu ändern – auch Bakterien manipulieren. Damit lässt sich etwa deren Farbe verändern. „Die Experimente, die mit den Kits möglich sind, sind harmlos, allerdings verstoßen sie gegen Gentechnikgesetze“, erklärt Toni Cathomen, Leiter des Instituts für Transfusionsmedizin und Gentherapie am Universitätsklinikum Freiburg. Auch die teils mitgelieferten, aus einem Labor stammenden Bakterienstämme seien ungefährlich. Selbst wenn die E.-coli-Bakterien genetisch verändert würden, könnten sie in der Umwelt schwer überleben, sagt der Molekularbiologe. Das Bakterium kommt in der Natur im Darm von Menschen und Tieren vor. Laborstämme des Bakteriums sind in der Umwelt allerdings kaum überlebensfähig.
Solche Experimente mit genetischem Material sind am heimischen Herd allerdings nicht erlaubt. Der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen ist nur im Labor und unter bestimmten Auflagen erlaubt. Das gilt für krankheitserregende Bakterien und für harmlose Stämme wie Hefe.
Für Österreich weist das Bundesministerium für Gesundheit darauf hin, dass Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen nur gemäß dem österreichischen Gentechnikgesetz in einer gentechnischen Anlage mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Die Verwendung von Gentechnikbaukästen ist verboten und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 7260 Euro bestraft werden.