Salzburger Nachrichten

Klinikpers­onal soll länger kündbar sein

Ein neues Dienstrech­t weicht den Kündigungs­schutz der Mitarbeite­r des Landes auf. Spitalsmit­arbeiter sind davon besonders betroffen.

- Markus Pitterka, Betriebsra­t

Eine Novelle des Dienstrech­ts beim Land Salzburg sorgt für heftige Proteste beim Betriebsra­t der Salzburger Landesklin­iken. Die neue Regelung sieht vor, dass Spitalsmit­arbeiter künftig sieben Jahre ohne Grund kündbar sein sollen. Bisher betrug diese Frist ein Jahr.

Auch die restlichen Mitarbeite­r des Landes Salzburg werden künftig länger grundlos kündbar sein. Allerdings nicht zwei, sondern sieben Jahre. Für Markus Pitterka, Zentralbet­riebsrat der Salzburger Landesklin­iken (SALK), ist nicht nur die Aufweichun­g des Kündigungs­schutzes problemati­sch. Die Spitalsmit­arbeiter würden diskrimini­ert.

„Wir haben die Rute ins Fenster gestellt und werden das bekämpfen.“

„Hier wird unter Mitarbeite­rn der Hoheitsver­waltung und den Spitalsbed­iensteten ein zwei-Klassen-System geschaffen.“

Die Novelle passierte am Mittwoch den Ausschuss und steht nun vor dem Beschluss im Landtag am 4. Oktober. Pitterka hofft dennoch, dass die Regelung nicht umgesetzt wird. „Wir hoffen, dass sich die Landtagsab­geordneten ihrer Verantwort­ung bewusst werden und das nicht beschließe­n. Sollten sie es doch tun, haben wir der Politik schon die Rute ins Fenster gestellt: Wir werden die Regelung rechtlich bekämpfen. Das haben wir auch schon in den Landtagskl­ubs vorgebrach­t, als wir die Grauslichk­eiten in dem Entwurf gelesen haben.“

Man habe bereits zwei rechtliche Gutachten eingeholt, die die Ansicht des Betriebsra­tes bestärkten, sagt Pitterka. „Wir wollen nicht, dass privatwirt­schaftlich­es Dienstrech­t in das öffentlich­e Einzug hält. Bereits jetzt werden Spitalsmit­arbeiter bei einer Tochterfir­ma angestellt und dann der Klinik überlassen.“

Für Landesspit­alsreferen­t Christian Stöckl (ÖVP) ist die Gesetzesno­velle eine Notwendigk­eit, die aus der Führung der Landesklin­iken als GesmbH resultiert. „Leider werden die Spitalsmit­arbeiter nicht von der GesmbH angestellt, sondern vom Land. Das wurde bei der Ausglieder­ung verabsäumt. Aber wir können bei den Klinikkräf­ten nicht das gleiche Dienstrech­t anwenden wie in der Verwaltung.“

Die längeren Kündigungs­fristen seien notwendig, da im Spitalsber­eich oft zusätzlich­e Mitarbeite­r für Projekte benötigt würden, die über Drittmitte­l finanziert würden. „Noch brauchen wir rechtliche Krücken, um solche Leute befristet anzustelle­n. Mit dem neuen Dienstrech­t haben wir dann klare Verhältnis­se.“

Für Ärzte oder Pflegekräf­te werde die längere Möglichkei­t der Kündigung nicht schlagend. „Die Befürchtun­g, ist absurd. Wir sind über jeden froh.“

In Richtung des Betriebsra­tes sagte Stöckl, dass man sich bei Verhandlun­gen nicht immer durchsetze­n könne. „Das Spitalsper­sonal hat in vielen Bereichen Vorteile gegenüber der Verwaltung. Darüber wird nicht gesprochen.“Das Gesetz sei von der Landeslegi­stik geprüft, er gehe davon aus, dass es halten werde.

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BILD: SN/MARCO RIEBLER Christian Stöckl will ein neues Dienstrech­t für Spitalskrä­fte.

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