Klinikpersonal soll länger kündbar sein
Ein neues Dienstrecht weicht den Kündigungsschutz der Mitarbeiter des Landes auf. Spitalsmitarbeiter sind davon besonders betroffen.
Eine Novelle des Dienstrechts beim Land Salzburg sorgt für heftige Proteste beim Betriebsrat der Salzburger Landeskliniken. Die neue Regelung sieht vor, dass Spitalsmitarbeiter künftig sieben Jahre ohne Grund kündbar sein sollen. Bisher betrug diese Frist ein Jahr.
Auch die restlichen Mitarbeiter des Landes Salzburg werden künftig länger grundlos kündbar sein. Allerdings nicht zwei, sondern sieben Jahre. Für Markus Pitterka, Zentralbetriebsrat der Salzburger Landeskliniken (SALK), ist nicht nur die Aufweichung des Kündigungsschutzes problematisch. Die Spitalsmitarbeiter würden diskriminiert.
„Wir haben die Rute ins Fenster gestellt und werden das bekämpfen.“
„Hier wird unter Mitarbeitern der Hoheitsverwaltung und den Spitalsbediensteten ein zwei-Klassen-System geschaffen.“
Die Novelle passierte am Mittwoch den Ausschuss und steht nun vor dem Beschluss im Landtag am 4. Oktober. Pitterka hofft dennoch, dass die Regelung nicht umgesetzt wird. „Wir hoffen, dass sich die Landtagsabgeordneten ihrer Verantwortung bewusst werden und das nicht beschließen. Sollten sie es doch tun, haben wir der Politik schon die Rute ins Fenster gestellt: Wir werden die Regelung rechtlich bekämpfen. Das haben wir auch schon in den Landtagsklubs vorgebracht, als wir die Grauslichkeiten in dem Entwurf gelesen haben.“
Man habe bereits zwei rechtliche Gutachten eingeholt, die die Ansicht des Betriebsrates bestärkten, sagt Pitterka. „Wir wollen nicht, dass privatwirtschaftliches Dienstrecht in das öffentliche Einzug hält. Bereits jetzt werden Spitalsmitarbeiter bei einer Tochterfirma angestellt und dann der Klinik überlassen.“
Für Landesspitalsreferent Christian Stöckl (ÖVP) ist die Gesetzesnovelle eine Notwendigkeit, die aus der Führung der Landeskliniken als GesmbH resultiert. „Leider werden die Spitalsmitarbeiter nicht von der GesmbH angestellt, sondern vom Land. Das wurde bei der Ausgliederung verabsäumt. Aber wir können bei den Klinikkräften nicht das gleiche Dienstrecht anwenden wie in der Verwaltung.“
Die längeren Kündigungsfristen seien notwendig, da im Spitalsbereich oft zusätzliche Mitarbeiter für Projekte benötigt würden, die über Drittmittel finanziert würden. „Noch brauchen wir rechtliche Krücken, um solche Leute befristet anzustellen. Mit dem neuen Dienstrecht haben wir dann klare Verhältnisse.“
Für Ärzte oder Pflegekräfte werde die längere Möglichkeit der Kündigung nicht schlagend. „Die Befürchtung, ist absurd. Wir sind über jeden froh.“
In Richtung des Betriebsrates sagte Stöckl, dass man sich bei Verhandlungen nicht immer durchsetzen könne. „Das Spitalspersonal hat in vielen Bereichen Vorteile gegenüber der Verwaltung. Darüber wird nicht gesprochen.“Das Gesetz sei von der Landeslegistik geprüft, er gehe davon aus, dass es halten werde.