Sicherheit am Bau: Unfälle vermeiden, Gesetze einhalten
Ein Unfall auf der Baustelle kann katastrophale Folgen haben: für den Betroffenen, aber auch für den Bauherrn. Dies gilt auch für den einfachen Häuslbauer! Richtig teuer kann’s werden, wenn die Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden.
Nehmen wir ein fiktives Beispiel: Max Muster aus Wals möchte das Dach seines schmucken Einfamilienhauses erneuern. Er legt selbst Hand an, Freunde helfen ihm, auf Sicherheitsvorkehrungen hat man weitgehend verzichtet. Alles läuft wunderbar, bis dieses Missgeschick passiert: eine kurze Unachtsamkeit, ein Verletzter, Rettung, Polizei, große Aufregung. „So ein Szenario kann für den Bauherrn den finanziellen Ruin bedeuten“, erläutert Franz Steger, Baumeister aus Puch und auf Sicherheitsfragen rund um den Bau spezialisiert. „Nach einem Unfall geht es um Haftungen, um Krankenhauskosten, Regressforderungen, aber auch um ein gerichtliches Nachspiel. Das zahlt sich einfach nicht aus!“ Steger möchte im SN-Gespräch vor allem auf einen Punkt hinweisen: „Nämlich, dass das 1999 in Kraft getretene BauKG auch für den privaten Bauherrn gilt – und das wird vielfach unterschätzt oder ignoriert.“BauKG – hinter dem Kürzel verbirgt sich das weitgehend unbekannte Bauarbeitenkoordinations- gesetz. „Sein Ziel ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer auf der Baustelle zu gewährleisten“, so Steger. Konkret verpflichtet (!) es praktisch jeden (!) Bauherrn zur Einleitung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen in der Planungs- und Ausführungsphase.
Der private Häuslbauer gilt übrigens auch dann als Baukoordinator im Sinne des Gesetzes mit allen Konsequenzen, wenn er sein Bauwerk im Wege der sogenannten Nachbarschaftshilfe oder mit nur einem beauftragten Unternehmen errichtet. Im eingangs erwähnten Fall trifft das voll zu, betont Steger mit Nachdruck: „Der Private hat für die Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften alle negativen finanziellen Folgen (Schadenersatz, Regressforderungen etc.) zu tragen. Er riskiert verwaltungsrechtliche Strafen und unter Umständen sogar gerichtliche Verurteilungen. Dazu kommt, dass er bei einer tatsächlich unentgeltlichen Mithilfe von Verwandten und Bekannten keine Gewährleistung hat. Echte ‚Pfuscher’ – die also Geld bekommen, ohne eine Gewerbeberechtigung zu haben – haben hingegen Gewährleistung zu geben wie ein Unternehmer. Das ist diesen Herrschaften aber meist nicht bewusst, sonst würden sie das gar nicht machen.“
BauKG gilt auch für Häuslbauer Salzburger Baumeister als Partner
Seine Empfehlung: „Wenden Sie sich beim Neubau oder der Sanierung an einen Baumeister Ihres Vertrauens, verzichten Sie auf unprofessionelle, wenn auch gut gemeinte Hilfe und seien Sie bei Eigenleistungen kritisch, ob Sie die Aufgaben am Bau auch wirklich beherrschen.“
Der wesentliche Vorteil einer Zusammenarbeit mit Profis: „Ein Baumeister bzw. eine Baufirma weiß genau, was in Sachen Sicherheit am Bau zu tun ist. Das beginnt schon bei der Planungsphase und endet erst, wenn alle Arbeiten erledigt sind.“ Erfahrungsgemäß hat sich gezeigt, dass die rechtzeitige Bestellung eines Baustellenkoordinators größtmöglichen Nutzen und bestmögliche Rechtssicherheit schafft – und zwar für alle Projektbeteiligten, vor allem für den Bauherrn. „Die Kosten für so einen Planungs- und Baustellenkoordinator sind überschaubar und haben sich rasch hereingespielt. Gleichzeitig haben Sie als Bauherr mit einem Koordinator an Ihrer Seite von Beginn an einen fachkundigen Berater und eine professionelle Unterstützung. Außerdem können Sie ruhig schlafen, denn auf der Baustelle ist alles in Ordnung.“
Ein Baustellenkoordinator zahlt sich aus