Bettelverbot wieder vor Gericht
Gegner kündigen neuerliche Einsprüche gegen Strafen an.
Nach Bekanntwerden der geplanten Änderungen des Bettelverbots in Salzburg kündigt die Plattform für Menschenrechte neuerlich rechtliche Schritte gegen die Maßnahme an. „Wenn die Änderungen wie im Amtsbericht angekündigt kommen, werden wir die erste Strafe wegen Bettelns beeinspruchen“, sagt Josef Mautner, Sprecher der Plattform.
Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) hatte den Amtsbericht zur Reparatur des Verbots am Donnerstag auslaufen lassen. Dieser sieht vor, dass das Verbot in Teilen der Innenstadt erst ab elf Uhr und nicht wie bisher ab acht Uhr gültig ist. Zudem darf an einigen Stellen, wie etwa vor der Franziskanerkirche, künftig wieder gebettelt werden. Die Reparatur der Regelung war notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof heuer im Juni das 2015 erlassene Verbot aufgehoben hat. Für Mautner sind die Korrekturen reine Kosmetik. Der Verfas- sungsgerichtshof habe klargemacht, dass ein Bettelverbot in der Getreidegasse unzulässig sei. „Es ist bedauerlich, dass die Politik das nicht ernst nimmt.“
Der Erfolg eines neuerlichen Einspruches sei aus seiner Sicht aussichtsreich. Es würde allerdings wieder lange dauern, bis alle Instanzen durchlaufen seien. „Die Politik setzt mit der Reparatur nur auf Zeit.“
Auch von der Bürgerliste kommt Kritik an der Verordnung: „Das ist eine Neuauflage des bestehenden Verbots, die vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten wird“, sagt Gemeinderätin Ingeborg Haller. Betteln sei ein Menschenrecht und könne nicht verboten werden.
Für Neos-Gemeinderat Sebastian Huber muss eine neue Verordnung jedenfalls verfassungskonform sein, bei der jetzigen sei das nicht gewährleistet. „Ein Verbot an Wochenmärkten oder Friedhöfen können wir uns aber vorstellen.“
Die FPÖ kündigte Zustimmung für die neue Regelung an. „Salzburg ist nach wie vor eine BettelHochburg. Daher braucht es ein Bettelverbot in der Stadt“, sagt Klubobmann Andreas Reindl. Er verlangt zudem strenge Kontrollen der Polizei.
„Ein Verbot ist in der Getreidegasse nicht zulässig.“