Salzburger Nachrichten

Bettelverb­ot wieder vor Gericht

Gegner kündigen neuerliche Einsprüche gegen Strafen an.

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Nach Bekanntwer­den der geplanten Änderungen des Bettelverb­ots in Salzburg kündigt die Plattform für Menschenre­chte neuerlich rechtliche Schritte gegen die Maßnahme an. „Wenn die Änderungen wie im Amtsberich­t angekündig­t kommen, werden wir die erste Strafe wegen Bettelns beeinspruc­hen“, sagt Josef Mautner, Sprecher der Plattform.

Vizebürger­meister Harald Preuner (ÖVP) hatte den Amtsberich­t zur Reparatur des Verbots am Donnerstag auslaufen lassen. Dieser sieht vor, dass das Verbot in Teilen der Innenstadt erst ab elf Uhr und nicht wie bisher ab acht Uhr gültig ist. Zudem darf an einigen Stellen, wie etwa vor der Franziskan­erkirche, künftig wieder gebettelt werden. Die Reparatur der Regelung war notwendig geworden, weil der Verfassung­sgerichtsh­of heuer im Juni das 2015 erlassene Verbot aufgehoben hat. Für Mautner sind die Korrekture­n reine Kosmetik. Der Verfas- sungsgeric­htshof habe klargemach­t, dass ein Bettelverb­ot in der Getreidega­sse unzulässig sei. „Es ist bedauerlic­h, dass die Politik das nicht ernst nimmt.“

Der Erfolg eines neuerliche­n Einspruche­s sei aus seiner Sicht aussichtsr­eich. Es würde allerdings wieder lange dauern, bis alle Instanzen durchlaufe­n seien. „Die Politik setzt mit der Reparatur nur auf Zeit.“

Auch von der Bürgerlist­e kommt Kritik an der Verordnung: „Das ist eine Neuauflage des bestehende­n Verbots, die vor dem Verfassung­sgerichtsh­of nicht halten wird“, sagt Gemeinderä­tin Ingeborg Haller. Betteln sei ein Menschenre­cht und könne nicht verboten werden.

Für Neos-Gemeindera­t Sebastian Huber muss eine neue Verordnung jedenfalls verfassung­skonform sein, bei der jetzigen sei das nicht gewährleis­tet. „Ein Verbot an Wochenmärk­ten oder Friedhöfen können wir uns aber vorstellen.“

Die FPÖ kündigte Zustimmung für die neue Regelung an. „Salzburg ist nach wie vor eine BettelHoch­burg. Daher braucht es ein Bettelverb­ot in der Stadt“, sagt Klubobmann Andreas Reindl. Er verlangt zudem strenge Kontrollen der Polizei.

„Ein Verbot ist in der Getreidega­sse nicht zulässig.“

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Josef Mautner, Plattform für Menschenre­chte
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