Grüne bekämpfen Nachteile von Kleinstunternehmen
Anfang dieses Jahres hat die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) das Krankengeld für Selbstständige stark gekürzt. Die Grünen wollen am Mittwoch im Parlament erreichen, dass diese Kürzung wieder aufgehoben wird. Ihr Antrag soll mittels Fristsetzung im Plenum zur Abstimmung gebracht werden.
Diese Initiative ist ein Teil des grünen Programms für Ein-Personen-Unternehmen „selbstständig arbeiten muss sich auszahlen“, das heute, Montag, präsentiert wird. „Das Medianeinkommen von Selbstständigen beläuft sich laut Einkommensbericht des Rechnungshofes auf rund 11.700 Euro (2015)“, sagt dazu Nationalratsabgeordneter Matthias Köchl, der grüne Sprecher für Selbstständige. Man könne sich leicht vorstellen, dass die normale Wartefrist auf Krankengeld von 43 Tagen zahlreiche Existenzen gefährde.
„Bisher konnte man sich gegen einen um 2,5 Prozent erhöhten Beitrag zusatzversichern, um Krankengeld ab dem 4. Tag zu erhalten. Diese Zusatzversicherung wurde nun für Geringverdienerinnen und Geringverdiener drastisch verteuert.“Das sei geradezu zynisch, wenn wenn auf der anderen Seite von der Streichung der Körperschaftssteuern für Großunternehmen gesprochen werde. Der Antrag der Grünen könnte kurzfristig die wichtigste Fairness wiederherstellen, sagt Köchl. Kleinstverdiener würden damit gleich viel für ihre Beiträge herausbekommen wie Besserverdienende. „Das würde zumindest eine minimale Existenzsicherung zulassen. Denn auch Selbstständige sind vor Krankheiten nicht gefeit.“
Für die derzeit herrschende Ungleichbehandlung führen die Grünen ein Beispiel an. Wer eine Beitragsgrundlage von 426 Euro im Monat habe, zahle monatlich 30,77 Euro an Beiträgen, erhalte bei Krankheit aber nur 8,52 Euro pro Tag. Bei einer 1200-Euro-Bemessungsgrundlage fielen ebenfalls 30,77 Euro pro Monat an Beiträgen an, das Krankengeld betrage jedoch 24 Euro pro Tag.
In ihrem Programm für Ein-Personen-Unternehmen wollen die Grünen eine nachhaltige Absicherung der Selbstständigen erreichen und fordern daher für die Zukunft generell einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 4. Tag.