Hunde sicher im Auto unterbringen
Die Höchstgerichte urteilen bei Missachtung sehr streng.
Worauf müssen Hundebesitzer achten, wenn sie ihren Liebling im Auto transportieren? Dafür gibt es bundesweit geltende Vorschriften aus verschiedenen Gesetzen zu beachten, die dem Schutz des Tieres, der Fahrzeuginsassen und der übrigen Verkehrsteilnehmer dienen.
Diese Bestimmungen werden aber häufig nicht befolgt, oft aus Unkenntnis, oft auch aus Sorglosigkeit, weil sich viele Hundehalter der erheblichen Risiken und Konsequenzen dessen nicht bewusst sind. Auf Tiere sind (mit Ausnahmen) die für Sachen geltenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden.
Wird ein Hund in einem Fahrzeug mitgeführt, ist er im Sinne des Kraftfahrgesetzes „Ladung“und darf nur dann mitgeführt werden, wenn er im Fahrzeug ausreichend verwahrt und gegen die beim Betrieb eines Fahrzeugs normalerweise auftretenden Kräfte gesichert ist. Die Fahrgeschwindigkeit ist den Eigenheiten der Ladung anzupassen. Zudem darf durch das Mitführen des Hundes der sichere Betrieb des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet werden. Dies ist nur dadurch gewährleistet, wenn sich der Hund im Fahrzeuginneren nicht frei bewegen kann.
Konkret heißt das: Der Hund muss in einer befestigten, verschließbaren Hundebox, in einem durch ein Netz oder Gitter fix abgetrennten Raum oder kurz angeleint (etwa mit einem Hundesicherheitsgurt oder Sicherheitsgeschirr) im Auto untergebracht werden.
Das soll verhindern, dass der Hund bei einer Vollbremsung oder Kollision zum gefährlichen Geschoss wird. Bewegt sich ein Hund frei im Fahrzeuginneren, kann der Lenker dadurch behindert oder abgelenkt werden und etwa aufgrund eines dadurch bedingten Aufmerksamkeitsfehlers oder Reaktionsverzugs einen Verkehrsunfall verschulden.
Für die sichere Verwahrung des Hundes im Fahrzeug ist der Fahrer verantwortlich. Er trägt die zivilrechtlichen Folgen unzureichender Verwahrung, und zwar auch dann, wenn er den Hund gar nicht selbst verladen hat; in diesem Fall obliegt dem Lenker die Kontrolle der verkehrssicheren Verwahrung.
Jeder, der seinen Hund in seinem Fahrzeug ungesichert mitführt, muss sich dessen bewusst sein, welch enormes Haftungsund Deckungsrisiko (aus der Versicherung) er eingeht, wenn dieser Verstoß die Ursache für den Unfall ist. Die Judikatur der Höchstgerichte ist hier sehr streng, auch was die strafrechtlichen Folgen betrifft.