Was tun, wenn man keine Lohnabrechnung bekommt?
Rein rechtlich muss jeder Arbeitnehmer spätestens mit der jeweiligen monatlichen Lohnzahlung eine monatliche Lohnabrechnung bekommen. Dass dies nicht immer der Fall ist, zeigen diverse Beschwerden bei der Arbeiterkammer Salzburg.
So hatte zum Beispiel Frau N. vom 1. 5. 2015 bis zum 6. 6. 2016 als Kellnerin gearbeitet. Während der gesamten Zeit hatte sie keinen Lohnzettel oder eine andere nachvollziehbare Lohnabrechnung erhalten. Frau N. wandte sich an die AK-Rechtsabteilung.
Der Arbeitgeber weigerte sich in der Folge trotz schriftlicher Aufforderung, nach Ende des Dienstverhältnisses eine Endabrechnung vorzulegen, aus der auch die Lohnabrechnungen der einzelnen Monate hervorgehen. Selbst ein Urteil des Arbeitsgerichts Salzburg zugunsten der Betroffenen ignorierte der Dienstgeber. Daraufhin stellte die AK einen Exekutionsantrag in Verbindung mit einer Geldstrafe. Damit wurde es für den Dienstgeber noch einmal teurer.
Die rechtliche Grundlage, dass mit der monatlichen Lohnzahlung auch eine monatliche Lohnabrechnung zu erfolgen hat, findet man im Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz (AVRAG) und in einer Reihe von Kollektivverträgen. Demnach muss in der Lohnabrechnung für den Arbeitnehmer einwandfrei erkennbar sein, welche Leistungen der Arbeitgeber berücksichtigt hat.
Trotzdem geht es, wie AKRechtsexperte Heimo Typplt betont, immer noch vielen Dienstnehmern wie Frau N. Zusätzlich gebe es das Problem, dass in vielen Fällen zwar eine Lohnabrechnung ausgestellt werde, diese aber nicht nachvollziehbar sei, oft nicht einmal für Experten. Aus diesem Grund hat die AK Salzburg einen Musterlohnzettel erarbeitet, der auch auf der Homepage zu finden ist.