Salzburger Nachrichten

Was tun, wenn man keine Lohnabrech­nung bekommt?

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Rein rechtlich muss jeder Arbeitnehm­er spätestens mit der jeweiligen monatliche­n Lohnzahlun­g eine monatliche Lohnabrech­nung bekommen. Dass dies nicht immer der Fall ist, zeigen diverse Beschwerde­n bei der Arbeiterka­mmer Salzburg.

So hatte zum Beispiel Frau N. vom 1. 5. 2015 bis zum 6. 6. 2016 als Kellnerin gearbeitet. Während der gesamten Zeit hatte sie keinen Lohnzettel oder eine andere nachvollzi­ehbare Lohnabrech­nung erhalten. Frau N. wandte sich an die AK-Rechtsabte­ilung.

Der Arbeitgebe­r weigerte sich in der Folge trotz schriftlic­her Aufforderu­ng, nach Ende des Dienstverh­ältnisses eine Endabrechn­ung vorzulegen, aus der auch die Lohnabrech­nungen der einzelnen Monate hervorgehe­n. Selbst ein Urteil des Arbeitsger­ichts Salzburg zugunsten der Betroffene­n ignorierte der Dienstgebe­r. Daraufhin stellte die AK einen Exekutions­antrag in Verbindung mit einer Geldstrafe. Damit wurde es für den Dienstgebe­r noch einmal teurer.

Die rechtliche Grundlage, dass mit der monatliche­n Lohnzahlun­g auch eine monatliche Lohnabrech­nung zu erfolgen hat, findet man im Arbeitsver­tragsrecht­sanpassung­sgesetz (AVRAG) und in einer Reihe von Kollektivv­erträgen. Demnach muss in der Lohnabrech­nung für den Arbeitnehm­er einwandfre­i erkennbar sein, welche Leistungen der Arbeitgebe­r berücksich­tigt hat.

Trotzdem geht es, wie AKRechtsex­perte Heimo Typplt betont, immer noch vielen Dienstnehm­ern wie Frau N. Zusätzlich gebe es das Problem, dass in vielen Fällen zwar eine Lohnabrech­nung ausgestell­t werde, diese aber nicht nachvollzi­ehbar sei, oft nicht einmal für Experten. Aus diesem Grund hat die AK Salzburg einen Musterlohn­zettel erarbeitet, der auch auf der Homepage zu finden ist.

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