Tal Silberstein beriet auch die niederösterreichische SPÖ
KTM-Chef Pierer erklärte daraufhin seine Bezüge.
Die Spur des Politstrategen Tal Silberstein zieht sich bis Niederösterreich. Die dortige Landes-SPÖ bestätigte am Mittwoch, dass USBerater Stanley Greenberg die Partei in den Wahlkämpfen 2003 und 2008 beraten habe. Einer der Mitarbeiter Greenbergs sei Silberstein gewesen, erklärte die Landespartei am Dienstag. Die damalige Parteichefin Heidemaria Onodi habe aber keine Schmutzkübelkampagne geführt, ihr sei vielmehr ein Kuschelkurs vorgeworfen worden. Ob eine seit Jahren laufende Kampagne gegen das Privatleben des damaligen LH Erwin Pröll auf die seinerzeitigen Aktivitäten zurückgeht, muss Spekulation bleiben.
Die SPÖ nimmt KTM-Chef Stefan Pierer ins Visier, der ÖVPChef Sebastian Kurz im Wahlkampf mit einer Geldspende unterstützt hat. SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer nannte Pierer in einer Anfrage an Finanzminister Hans Jörg Schelling als Beispiel für zögerliches Vorgehen gegen Steuervermeidung. Laut Krainer habe Pierer 2012 und 2013 weniger als 3000 Euro Einkommensteuer pro Jahr gezahlt. Bei KTM stellt man klar, dass sich die Beträge nur auf Aufsichtsratsvergütungen bezögen. Für seine Tätigkeit als Vorstand der KTM AG erbrachte Pierer seine Leistung aufgrund eines zwischen der KTM AG und der Pierer Konzerngesellschaft GmbH bestehenden Überlassungsvertrags. Das Geld floss nicht an den KTM-Chef persönlich, sondern an die Pierer Konzerngesellschaft GmbH. Dort wurden 25 Prozent Körperschaftsteuer fällig. Damit wurden 2012 rund 200.000 Euro und 2013 rund 300.000 Euro Steuern auf Vorstandsbezüge bezahlt. Das Geld verblieb in der Pierer Konzerngesellschaft GmbH zur Stärkung des Eigenkapitals. Gewinnausschüttungen an Pierer persönlich wurden mit 27,5% Kapitalertragssteuer versteuert. Die Gesamtbesteuerung betrage etwa 46%, was dem Spitzensteuersatz (unter Berücksichtigung der Progression und der Sechstelbegünstigung) entspreche. Finanzminister Schelling lässt wegen der Veröffentlichung der Steuerdaten Pierers nun wegen Verletzung des Amts- und Steuergeheimnisses ermitteln.