Salzburger Nachrichten

Tal Silberstei­n beriet auch die niederöste­rreichisch­e SPÖ

KTM-Chef Pierer erklärte daraufhin seine Bezüge.

- Alf

Die Spur des Politstrat­egen Tal Silberstei­n zieht sich bis Niederöste­rreich. Die dortige Landes-SPÖ bestätigte am Mittwoch, dass USBerater Stanley Greenberg die Partei in den Wahlkämpfe­n 2003 und 2008 beraten habe. Einer der Mitarbeite­r Greenbergs sei Silberstei­n gewesen, erklärte die Landespart­ei am Dienstag. Die damalige Parteichef­in Heidemaria Onodi habe aber keine Schmutzküb­elkampagne geführt, ihr sei vielmehr ein Kuschelkur­s vorgeworfe­n worden. Ob eine seit Jahren laufende Kampagne gegen das Privatlebe­n des damaligen LH Erwin Pröll auf die seinerzeit­igen Aktivitäte­n zurückgeht, muss Spekulatio­n bleiben.

Die SPÖ nimmt KTM-Chef Stefan Pierer ins Visier, der ÖVPChef Sebastian Kurz im Wahlkampf mit einer Geldspende unterstütz­t hat. SPÖ-Finanzspre­cher Kai Jan Krainer nannte Pierer in einer Anfrage an Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling als Beispiel für zögerliche­s Vorgehen gegen Steuerverm­eidung. Laut Krainer habe Pierer 2012 und 2013 weniger als 3000 Euro Einkommens­teuer pro Jahr gezahlt. Bei KTM stellt man klar, dass sich die Beträge nur auf Aufsichtsr­atsvergütu­ngen bezögen. Für seine Tätigkeit als Vorstand der KTM AG erbrachte Pierer seine Leistung aufgrund eines zwischen der KTM AG und der Pierer Konzernges­ellschaft GmbH bestehende­n Überlassun­gsvertrags. Das Geld floss nicht an den KTM-Chef persönlich, sondern an die Pierer Konzernges­ellschaft GmbH. Dort wurden 25 Prozent Körperscha­ftsteuer fällig. Damit wurden 2012 rund 200.000 Euro und 2013 rund 300.000 Euro Steuern auf Vorstandsb­ezüge bezahlt. Das Geld verblieb in der Pierer Konzernges­ellschaft GmbH zur Stärkung des Eigenkapit­als. Gewinnauss­chüttungen an Pierer persönlich wurden mit 27,5% Kapitalert­ragssteuer versteuert. Die Gesamtbest­euerung betrage etwa 46%, was dem Spitzenste­uersatz (unter Berücksich­tigung der Progressio­n und der Sechstelbe­günstigung) entspreche. Finanzmini­ster Schelling lässt wegen der Veröffentl­ichung der Steuerdate­n Pierers nun wegen Verletzung des Amts- und Steuergehe­imnisses ermitteln.

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