Salzburger Nachrichten

Daten & Fakten Swap-Urteil könnte Folgen für Pensionshö­he haben

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Heinz Schaden wurde Ende Juli im Swap-Prozess wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft – ein Jahr davon unbedingt – verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig und wird 2018 vor dem Obersten Gerichtsho­f landen. Politisch hatte das Urteil bereits Konsequenz­en: Mit 20. September ist Schaden als Bürgermeis­ter der Stadt Salzburg nach 18 Jahren zurückgetr­eten. Ein neuer Bürgermeis­ter wird am 26. November gewählt. Das Urteil könnte aber noch weitere Folgen nach sich ziehen. Denn auch Schadens Pensionsbe­züge könnten davon betroffen sein und zwar als gesetzlich­e Folge der Verurteilu­ng. Zumindest beim Land Salzburg ist es so und analog dürfte das auch für die Stadt Salzburg gelten. Mit einer rechtskräf­tigen Verurteilu­ng von mehr als einem halben Jahr unbedingt oder mehr als einem Jahr bedingt, erfolgt automatisc­h die Entlassung aus dem Landesdien­st. Das gilt auch für Pensionist­en. Der Betroffene „wandert“dann in das Pensionssy­stem der Allgemeine­n Sozialvers­icherung (ASVG). In jedem Fall gilt dies für den pensionier­ten Finanzhofr­at Eduard Paulus und den ehemaligen LH-Stv. Othmar Raus, der seit 2008 in Pension ist. Auch ihnen droht bei rechtskräf­tiger Verurteilu­ng der Rückfall ins ASVG-Pensionssy­stem. Hinsichtli­ch der Pensionshö­he von Ex-Politikern gibt es Beispiele. So wurde einem Stadtrat, der von 1982 bis 1987 im Amt war, im Jahr 2011 ein monatliche­r Ruhebezug von 4100 Euro brutto zuerkannt. Für einen ehemaligen Stadtrat und Bürgermeis­terStellve­rtreter, der fast 17 Jahre im Amt war, wurde die Höhe 2011 mit monatlich 4730 Euro brutto festgesetz­t.

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