Daten & Fakten Swap-Urteil könnte Folgen für Pensionshöhe haben
Heinz Schaden wurde Ende Juli im Swap-Prozess wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft – ein Jahr davon unbedingt – verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wird 2018 vor dem Obersten Gerichtshof landen. Politisch hatte das Urteil bereits Konsequenzen: Mit 20. September ist Schaden als Bürgermeister der Stadt Salzburg nach 18 Jahren zurückgetreten. Ein neuer Bürgermeister wird am 26. November gewählt. Das Urteil könnte aber noch weitere Folgen nach sich ziehen. Denn auch Schadens Pensionsbezüge könnten davon betroffen sein und zwar als gesetzliche Folge der Verurteilung. Zumindest beim Land Salzburg ist es so und analog dürfte das auch für die Stadt Salzburg gelten. Mit einer rechtskräftigen Verurteilung von mehr als einem halben Jahr unbedingt oder mehr als einem Jahr bedingt, erfolgt automatisch die Entlassung aus dem Landesdienst. Das gilt auch für Pensionisten. Der Betroffene „wandert“dann in das Pensionssystem der Allgemeinen Sozialversicherung (ASVG). In jedem Fall gilt dies für den pensionierten Finanzhofrat Eduard Paulus und den ehemaligen LH-Stv. Othmar Raus, der seit 2008 in Pension ist. Auch ihnen droht bei rechtskräftiger Verurteilung der Rückfall ins ASVG-Pensionssystem. Hinsichtlich der Pensionshöhe von Ex-Politikern gibt es Beispiele. So wurde einem Stadtrat, der von 1982 bis 1987 im Amt war, im Jahr 2011 ein monatlicher Ruhebezug von 4100 Euro brutto zuerkannt. Für einen ehemaligen Stadtrat und BürgermeisterStellvertreter, der fast 17 Jahre im Amt war, wurde die Höhe 2011 mit monatlich 4730 Euro brutto festgesetzt.