Lehrer haften für Gelder, die nicht im Safe sind
Beim jüngsten Einbruch in die Salzburger Volksschule in Gnigl erbeuteten die Täter 3500 Euro.
SALZBURG. Einen Tag nach dem spektakulären Einbruch in die Volksschule im Salzburger Stadtteil Gnigl ist nun klar: Jene Täter, die auf drei Etagen eine Spur der Verwüstung hinterlassen haben, konnten aus den Klassenräumen in Summe 3500 Euro Bargeld erbeuten. Das Geld befand sich durchwegs in Handkassen, die in Kästen bzw. Schubladen verwahrt waren. Es stammte von eingehobenen Elternbeiträgen. Nun stellte sich die Frage, wer in einem solchen Fall für das verschwundene Geld haftet.
„Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer hat in Absprache mit dem amtsführenden Bürgermeister Harald Preuner abgeklärt, dass in diesem Fall das Geld aus der Stadtkasse ersetzt wird, Eltern nicht zum Handkuss kommen werden“, bestätigte am Mittwoch Patrick Pfeifenberger aus dem Büro von Anja Hagenauer. Noch werde aber geprüft, ob nicht doch eine Versicherung für diesen Schaden aufkomme.
„Jede Volksschule in Salzburg ist mit einem Schultresor, der auch versichert ist, ausgestattet“, sagte Jutta Kodat, Schulamtsleiterin in der Stadt Salzburg.
Der Lehrplan legt fest, welche Kompetenzen ein Schulkind erwerben soll. In der Volksschule, der Neuen Mittelschule und in der AHS-Unterstufe ist ein verpflichtender Schwimmunterricht vorgesehen. Dabei fallen Kosten an: Eintritte ins Frei- oder Hallenbad, Bustickets, vielleicht das Honorar für einen externen Schwimmtrainer. Oft werden diese eins zu eins an die Eltern weiterverrechnet – doch das ist illegal. „Der Unterricht an öffentlichen Schulen hat unentgeltlich zu sein“, bestätigt Landesschulratsdirektor Andreas Mazzucco. Er habe sich nach etlichen Anfragen Wünschenswert wäre natürlich, dass alle Gelder auch dort aufbewahrt würden. In der Praxis werde das offenbar nicht so gehandhabt.
Im Salzburger Landesschulrat sieht man in der Einhebung von Bargeld durch die jeweiligen Lehrer einen rechtlichen Graubereich. im Nationalrat veranlasst gesehen, ein Rundschreiben an alle Schulen hinauszuschicken.
Dort sorgt dieses für großen Wirbel. „Es hat sich da offenbar eine gewisse unerwünschte Praxis eingeschlichen. Es geht oft um geringe Beträge, aber der springende Punkt ist: Man darf es nicht“, betont Mazzucco.
Konkret sei davon auszugehen, dass ein Schulkind in acht Doppelstunden schwimmen lernen könne. Die Kosten für das Erlernen dieser Grundkompetenz dürften den Eltern nicht verrechnet werden, sie müssten vom Schulerhalter bestritten werden. Bei den öffentlichen Pflichtschulen sind das die jeweiligen Ge- Befinde sich Geld im Tresor einer Grundschule, handle es sich um Gemeindegeld. Ansonsten sei der jeweilige Lehrer in einer privatrechtlichen Haftung.
Der Gesetzgeber im Land Salzburg hat für die Pflichtschulen aber klargestellt: „Den Erziehungsberechtigten ist von den Lehrpersonen klar zu vermitteln, dass es sich bei diesen Beschaffungsvorgängen und den dafür zu entrichtenden Kostenersätzen um ein bloß freiwilliges, wenn auch äußerst zweckmäßiges Angebot handelt, das die Erziehungsberechtigten im Rahmen ihrer Privatautonomie annehmen können, aber nicht müssen.“Weiters hieß es aus dem Landesschulrat, dass es zweckmäßig wäre, gäbe es beim jeweiligen Schulerhalter ein Konto, auf das die Schulleitung zugreifen könnte. Dadurch könnten unnötige Bürokratie und Bargeldverwahrung vermieden werden.