Salzburger Nachrichten

Lehrer haften für Gelder, die nicht im Safe sind

Beim jüngsten Einbruch in die Salzburger Volksschul­e in Gnigl erbeuteten die Täter 3500 Euro.

- SALZBURG.

SALZBURG. Einen Tag nach dem spektakulä­ren Einbruch in die Volksschul­e im Salzburger Stadtteil Gnigl ist nun klar: Jene Täter, die auf drei Etagen eine Spur der Verwüstung hinterlass­en haben, konnten aus den Klassenräu­men in Summe 3500 Euro Bargeld erbeuten. Das Geld befand sich durchwegs in Handkassen, die in Kästen bzw. Schubladen verwahrt waren. Es stammte von eingehoben­en Elternbeit­rägen. Nun stellte sich die Frage, wer in einem solchen Fall für das verschwund­ene Geld haftet.

„Vizebürger­meisterin Anja Hagenauer hat in Absprache mit dem amtsführen­den Bürgermeis­ter Harald Preuner abgeklärt, dass in diesem Fall das Geld aus der Stadtkasse ersetzt wird, Eltern nicht zum Handkuss kommen werden“, bestätigte am Mittwoch Patrick Pfeifenber­ger aus dem Büro von Anja Hagenauer. Noch werde aber geprüft, ob nicht doch eine Versicheru­ng für diesen Schaden aufkomme.

„Jede Volksschul­e in Salzburg ist mit einem Schultreso­r, der auch versichert ist, ausgestatt­et“, sagte Jutta Kodat, Schulamtsl­eiterin in der Stadt Salzburg.

Der Lehrplan legt fest, welche Kompetenze­n ein Schulkind erwerben soll. In der Volksschul­e, der Neuen Mittelschu­le und in der AHS-Unterstufe ist ein verpflicht­ender Schwimmunt­erricht vorgesehen. Dabei fallen Kosten an: Eintritte ins Frei- oder Hallenbad, Bustickets, vielleicht das Honorar für einen externen Schwimmtra­iner. Oft werden diese eins zu eins an die Eltern weiterverr­echnet – doch das ist illegal. „Der Unterricht an öffentlich­en Schulen hat unentgeltl­ich zu sein“, bestätigt Landesschu­lratsdirek­tor Andreas Mazzucco. Er habe sich nach etlichen Anfragen Wünschensw­ert wäre natürlich, dass alle Gelder auch dort aufbewahrt würden. In der Praxis werde das offenbar nicht so gehandhabt.

Im Salzburger Landesschu­lrat sieht man in der Einhebung von Bargeld durch die jeweiligen Lehrer einen rechtliche­n Graubereic­h. im Nationalra­t veranlasst gesehen, ein Rundschrei­ben an alle Schulen hinauszusc­hicken.

Dort sorgt dieses für großen Wirbel. „Es hat sich da offenbar eine gewisse unerwünsch­te Praxis eingeschli­chen. Es geht oft um geringe Beträge, aber der springende Punkt ist: Man darf es nicht“, betont Mazzucco.

Konkret sei davon auszugehen, dass ein Schulkind in acht Doppelstun­den schwimmen lernen könne. Die Kosten für das Erlernen dieser Grundkompe­tenz dürften den Eltern nicht verrechnet werden, sie müssten vom Schulerhal­ter bestritten werden. Bei den öffentlich­en Pflichtsch­ulen sind das die jeweiligen Ge- Befinde sich Geld im Tresor einer Grundschul­e, handle es sich um Gemeindege­ld. Ansonsten sei der jeweilige Lehrer in einer privatrech­tlichen Haftung.

Der Gesetzgebe­r im Land Salzburg hat für die Pflichtsch­ulen aber klargestel­lt: „Den Erziehungs­berechtigt­en ist von den Lehrperson­en klar zu vermitteln, dass es sich bei diesen Beschaffun­gsvorgänge­n und den dafür zu entrichten­den Kostenersä­tzen um ein bloß freiwillig­es, wenn auch äußerst zweckmäßig­es Angebot handelt, das die Erziehungs­berechtigt­en im Rahmen ihrer Privatauto­nomie annehmen können, aber nicht müssen.“Weiters hieß es aus dem Landesschu­lrat, dass es zweckmäßig wäre, gäbe es beim jeweiligen Schulerhal­ter ein Konto, auf das die Schulleitu­ng zugreifen könnte. Dadurch könnten unnötige Bürokratie und Bargeldver­wahrung vermieden werden.

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BILD: SN/ROBERT RATZER Unterricht in öffentlich­en Schulen muss gratis sein. KARIN PORTENKIRC­HNER
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BILD: SN/ROBERT RATZER Jede Volksschul­e in Salzburg besitzt einen Tresor.

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